Alters- und Ehejubiläum Ehrung

    Alters- und Ehejubiläen

    Ab dem 60-jährigen Ehejubiläum bzw. dem 100. Altersjubiläum können Sie Glückwünsche des thüringischen Ministerpräsidenten erhalten.

    Beschreibung

    Ehrungen aus Anlass von Ehe- und Altersjubiläen werden in Thüringen seit der Wiedergründung des Landes (1990) durchgeführt.

    Der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen spricht Ehepaaren

    • zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
    • zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
    • zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum),
    • und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum)
    • sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und jedes weiteren Lebensjahres

    Glückwünsche aus.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weida - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    07570 Weida

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Stadtverwaltung: Dienstag: 9 - 12 und 14 - 18 Uhr Donnerstag: 9 - 12 und 14 - 16 Uhr Freitag: 9 - 11.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036603 54-280

    E-Mail: info@weida.de

    Formulare

    Ehrung von Ehe- und Altersjubilaren durch den Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gratulation, Jubiläum, Ehrung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de