Alters- und Ehejubiläum Ehrung
Alters- und Ehejubiläen
Ab dem 60-jährigen Ehejubiläum bzw. dem 100. Altersjubiläum können Sie Glückwünsche des thüringischen Ministerpräsidenten erhalten.
Beschreibung
Ehrungen aus Anlass von Ehe- und Altersjubiläen werden in Thüringen seit der Wiedergründung des Landes (1990) durchgeführt.
Der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen spricht Ehepaaren
- zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
- zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
- zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum),
- und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum)
- sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und jedes weiteren Lebensjahres
Glückwünsche aus.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ronneburg - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltepunkt Ronneburg/Thür. - Bahnhofstrasse
Linien:- Regionalbahn: Gera - Gößnitz
- Regionalbahn: Gera - Altenburg
- Haltestelle: Haltepunkt Ronneburg/Thür. - Markt
Linien:- Bus: Gera - Zwickau
- Bus: Gera - Altenburg
- Bus: Gera - Haselbach
- Bus: Gera - Friedmannsdorf
- Haltestelle: Haltestelle Ronneburg/Thür. - Zeitzerstrasse
Linie:- Bus: Gera - Beiersdorf
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Herr Regel
Internet
Bankverbindung
Stadtverwaltung Ronneburg
Empfänger: Stadtverwaltung Ronneburg
IBAN: DE54 8305 0000 0000 2204 69
BIC: HELADEF1GER
Bankinstitut: Sparkasse Gera-Greiz
Formulare
Ehrung von Ehe- und Altersjubilaren durch den Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Jubiläum, Ehrung, Gratulation