Alters- und Ehejubiläum Ehrung
Alters- und Ehejubiläen
Ab dem 60-jährigen Ehejubiläum bzw. dem 100. Altersjubiläum können Sie Glückwünsche des thüringischen Ministerpräsidenten erhalten.
Beschreibung
Ehrungen aus Anlass von Ehe- und Altersjubiläen werden in Thüringen seit der Wiedergründung des Landes (1990) durchgeführt.
Der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen spricht Ehepaaren
- zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
- zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
- zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum),
- und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum)
- sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und jedes weiteren Lebensjahres
Glückwünsche aus.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Landgemeinde Stadt Großbreitenbach - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: Ecke Südstr./Bugtalweg (ca. 150m vom Rathaus entfernt)
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bus
Linien:- Bus: 308
- Bus: 304
- Bus: 303
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dorren Hartwig
Internet
Formulare
Ehrung von Ehe- und Altersjubilaren durch den Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Gratulation, Jubiläum, Ehrung