Alters- und Ehejubiläum Ehrung
Alters- und Ehejubiläen
Ab dem 60-jährigen Ehejubiläum bzw. dem 100. Altersjubiläum können Sie Glückwünsche des thüringischen Ministerpräsidenten erhalten.
Beschreibung
Ehrungen aus Anlass von Ehe- und Altersjubiläen werden in Thüringen seit der Wiedergründung des Landes (1990) durchgeführt.
Der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen spricht Ehepaaren
- zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
- zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
- zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum),
- und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum)
- sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und jedes weiteren Lebensjahres
Glückwünsche aus.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Feldstein - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplatz am Rathaus auf dem Markt
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Bahnhof Themar
Zentrale Haltestelle Themar
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:0 - 16:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr  
Kontakt
Telefon Festnetz: 036873 688-25
E-Mail: hauptamt@vg-feldstein.de
Formulare
Ehrung von Ehe- und Altersjubilaren durch den Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen