Alters- und Ehejubiläum Ehrung

    Alters- und Ehejubiläen

    Ab dem 60-jährigen Ehejubiläum bzw. dem 100. Altersjubiläum können Sie Glückwünsche des thüringischen Ministerpräsidenten erhalten.

    Beschreibung

    Ehrungen aus Anlass von Ehe- und Altersjubiläen werden in Thüringen seit der Wiedergründung des Landes (1990) durchgeführt.

    Der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen spricht Ehepaaren

    • zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
    • zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
    • zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum),
    • und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum)
    • sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und jedes weiteren Lebensjahres

    Glückwünsche aus.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 24

    98597 Breitungen/Werra

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Rathausstraße / Schule

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 13:00 - 15:30 Uhr (vormittags geschlossen) Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036848 88210

    Fax: 036848 88238

    Formulare

    Ehrung von Ehe- und Altersjubilaren durch den Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen

    Weitere Informationen

    Nebengebäude

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gratulation, Jubiläum, Ehrung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de