Alters- und Ehejubiläen
Ab dem 60-jährigen Ehejubiläum bzw. dem 100. Altersjubiläum können Sie Glückwünsche des thüringischen Ministerpräsidenten erhalten.
Beschreibung
Ehrungen aus Anlass von Ehe- und Altersjubiläen werden in Thüringen seit der Wiedergründung des Landes (1990) durchgeführt.
Der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen spricht Ehepaaren
- zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
- zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
- zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum),
- und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum)
- sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und jedes weiteren Lebensjahres
Glückwünsche aus.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 13:00 - 15:30 Uhr (vormittags geschlossen) Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr  Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 036848 88210
Fax: 036848 88238
Formulare
Ehrung von Ehe- und Altersjubilaren durch den Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen
Weitere Informationen
Nebengebäude
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Gratulation, Jubiläum, Ehrung