Alters- und Ehejubiläum Ehrung

    Alters- und Ehejubiläen

    Ab dem 60-jährigen Ehejubiläum bzw. dem 100. Altersjubiläum können Sie Glückwünsche des thüringischen Ministerpräsidenten erhalten.

    Beschreibung

    Ehrungen aus Anlass von Ehe- und Altersjubiläen werden in Thüringen seit der Wiedergründung des Landes (1990) durchgeführt.

    Der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen spricht Ehepaaren

    • zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
    • zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
    • zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum),
    • und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum)
    • sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und jedes weiteren Lebensjahres

    Glückwünsche aus.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Bad Langensalza Verwaltungsleitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 1

    99947 Bad Langensalza

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03603 8590

    E-Mail: stadtverwaltung@bad-langensalza.de

    Internet

    Formulare

    Ehrung von Ehe- und Altersjubilaren durch den Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Jubiläum, Gratulation, Ehrung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English