Alters- und Ehejubiläen
Ab dem 60-jährigen Ehejubiläum bzw. dem 100. Altersjubiläum können Sie Glückwünsche des thüringischen Ministerpräsidenten erhalten.
Beschreibung
Ehrungen aus Anlass von Ehe- und Altersjubiläen werden in Thüringen seit der Wiedergründung des Landes (1990) durchgeführt.
Der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen spricht Ehepaaren
- zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
- zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
- zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum),
- und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum)
- sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und jedes weiteren Lebensjahres
Glückwünsche aus.
Hinweise für Erfurt: Amtsblatt
Herausgabe und Redaktion des Amtsblattes der Landeshauptstadt Erfurt
Herausgabe und Redaktion des Amtsblattes der Landeshauptstadt Erfurt
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Adresse
Besucheranschrift
Hausanschrift
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Mittwoch 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Freitag 08:00 - 14:00
Kontakt
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Gratulation, Jubiläum, Ehrung