Alters- und Ehejubiläen
Ab dem 60-jährigen Ehejubiläum bzw. dem 100. Altersjubiläum können Sie Glückwünsche des thüringischen Ministerpräsidenten erhalten.
Beschreibung
Ehrungen aus Anlass von Ehe- und Altersjubiläen werden in Thüringen seit der Wiedergründung des Landes (1990) durchgeführt.
Der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen spricht Ehepaaren
- zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
- zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
- zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum),
- und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum)
- sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und jedes weiteren Lebensjahres
Glückwünsche aus.
Hinweise für Erfurt: Amtsblatt
Herausgabe und Redaktion des Amtsblattes der Landeshauptstadt Erfurt
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Adresse
Besucheranschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Fischmarkt/Rathaus
Linie:- Straßenbahn: 3, 4, 6
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Mittwoch 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Freitag 08:00 - 14:00
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dobenecker (Hauptsachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-2125
E-Mail: Amtsblatt@Erfurt.de
Herr Gürtler (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-2138
E-Mail: presse@erfurt.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Gratulation, Jubiläum, Ehrung