Vogelgrippe
Der Fund von toten Vögeln bzw. beim Verdacht auf Vogelgrippe in Infektionsgebieten und in sogenannten Risikogebieten, muss die zuständige Behörde informiert werden.
Beschreibung
Die Vogelgrippe ist eine Tierseuche, die bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen, aber auch bei anderem Geflügel sowie Schwänen und anderen Wildvögeln auftreten kann. Der offizielle Name lautet daher "Geflügelpest".
Es gibt verschiedene Typen dieser Erkrankung, die für Tiere unterschiedlich krankmachend sind; z. B. die Virustypen H5N1 oder H7N7. Eine Übertragung auf den Menschen ist im Einzelfall bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel, nicht aber durch den Verzehr von Geflügelprodukten möglich, insbesondere dann nicht, wenn sie erhitzt wurden.
Seit dem ersten Vogelgrippefall bei Wildvögeln in Deutschland gelten bundesweit verschärfte Schutzmaßnahmen in Infektionsgebieten und in sogenannten Risikogebieten, in denen die Übertragung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügel höher ist als in anderen Gebieten.
Verhalten beim Auffinden von verendeten Vögeln:
- Tier nicht anfassen
- ggf. Stelle sichern, damit z.B. keine Kinder mit den toten Vögeln spielen
- Information des für Ihren Wohnort zuständigen Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises/kreisfreien Stadt
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises/kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Für Bürgel wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen sowie die aktuellen rechtlichen Grundlagen finden Sie unter folgenden Links.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Geflügelhalter, H7, H5, Geflügel, Geflügelpest, Aviäre Influenza, Verendete Vögel, Vogelgrippe, H5N8