Geflügelpest öffentliche Bekanntmachung

    Vogelgrippe

    Der Fund von toten Vögeln bzw. beim Verdacht auf Vogelgrippe in Infektionsgebieten und in sogenannten Risikogebieten, muss die zuständige Behörde informiert werden.

    Beschreibung

    Die Vogelgrippe ist eine Tierseuche, die bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen, aber auch bei anderem Geflügel sowie Schwänen und anderen Wildvögeln auftreten kann. Der offizielle Name lautet daher "Geflügelpest".

    Es gibt verschiedene Typen dieser Erkrankung, die für Tiere unterschiedlich krankmachend sind; z. B. die Virustypen H5N1 oder H7N7. Eine Übertragung auf den Menschen ist im Einzelfall bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel, nicht aber durch den Verzehr von Geflügelprodukten möglich, insbesondere dann nicht, wenn sie erhitzt wurden.

    Seit dem ersten Vogelgrippefall bei Wildvögeln in Deutschland gelten bundesweit verschärfte Schutzmaßnahmen in Infektionsgebieten und in sogenannten Risikogebieten, in denen die Übertragung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügel höher ist als in anderen Gebieten.

    Verhalten beim Auffinden von verendeten Vögeln:

    • Tier nicht anfassen
    • ggf. Stelle sichern, damit z.B. keine Kinder mit den toten Vögeln spielen
    • Information des für Ihren Wohnort zuständigen Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises/kreisfreien Stadt

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises/kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Obertshäuser Platz 1

    98617 Meiningen

    Behindertenparkplatz: Obertshäuser Platz
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Obertshäuser Platz
    Anzahl: 200
    Gebühren: nein

    Obertshäuser Platz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03693 485-8140

    Fax: 03693 485-8152

    E-Mail: vet.amt@lra-sm.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Schmalkalden-Meiningen

    Empfänger: Landratsamt Schmalkalden-Meiningen

    IBAN: DE12 8405 0000 1305 0046 35

    BIC: HELADEF1RRS

    Bankinstitut: Rhön-Rennsteig-Sparkasse

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009 (von: Harry Ellenberger)

    Technisch geändert am 24.01.2020 (von: Grobe, Christin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen sowie die aktuellen rechtlichen Grundlagen finden Sie unter folgenden Links.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 11.06.2009 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)