Vogelgrippe
Der Fund von toten Vögeln bzw. beim Verdacht auf Vogelgrippe in Infektionsgebieten und in sogenannten Risikogebieten, muss die zuständige Behörde informiert werden.
Beschreibung
Die Vogelgrippe ist eine Tierseuche, die bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen, aber auch bei anderem Geflügel sowie Schwänen und anderen Wildvögeln auftreten kann. Der offizielle Name lautet daher "Geflügelpest".
Es gibt verschiedene Typen dieser Erkrankung, die für Tiere unterschiedlich krankmachend sind; z. B. die Virustypen H5N1 oder H7N7. Eine Übertragung auf den Menschen ist im Einzelfall bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel, nicht aber durch den Verzehr von Geflügelprodukten möglich, insbesondere dann nicht, wenn sie erhitzt wurden.
Seit dem ersten Vogelgrippefall bei Wildvögeln in Deutschland gelten bundesweit verschärfte Schutzmaßnahmen in Infektionsgebieten und in sogenannten Risikogebieten, in denen die Übertragung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügel höher ist als in anderen Gebieten.
Verhalten beim Auffinden von verendeten Vögeln:
- Tier nicht anfassen
- ggf. Stelle sichern, damit z.B. keine Kinder mit den toten Vögeln spielen
- Information des für Ihren Wohnort zuständigen Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises/kreisfreien Stadt
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises/kreisfreien Stadt.
Hinweise für Wartburgkreis: ZV mit Stadt EA
Das Landratsamt Wartburgkreis nimmt durch Zweckvereinbarung Aufgaben im Bereich des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung auch für die kreisfreie Stadt Eisenach wahr.
Das Landratsamt Wartburgkreis nimmt durch Zweckvereinbarung Aufgaben im Bereich des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung auch für die kreisfreie Stadt Eisenach wahr.
Ansprechpartner
Landratsamt Wartburgkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Landratsamt
Bus: Stadtlinie A
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: und nach Vereinbarung Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Bankverbindung
Landratsamt Wartburgkreis
Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis
IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10
BIC: HELADEF1WAK
Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bitte Haupteingang benutzen. Dienststelle Eisenach: Ernst-Thälmann-Straße 74 99817 Eisenach
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen sowie die aktuellen rechtlichen Grundlagen finden Sie unter folgenden Links.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen