Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis Beiblatt mit oder ohne Wertmarke beantragen

    Wenn Sie schwerbehindert sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder auf eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen. 

    Sie können damit entweder die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen.

    Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben. Die Eigenbeteiligung entfällt, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder bestimmte soziale Leistungen bezogen werden.

    Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten.

    Für Personen mit bestimmten Merkzeichen gibt es die Möglichkeit, mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch zu nehmen.

    Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie eine Ersatzausstellung beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Stadtverwaltung Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise das zuständige Landratsamt Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3530 Versorgung

    Beschreibung

    - Bearbeitung von Erst- und Änderungsanträgen nach dem SGB IX und weiteren Anträgen in Verbindung mit dem Schwerbehindertenrecht
    - Ausstellen eines Ausweises über die Eigenschaften als Schwerbehinderter, Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale gemäß SGB IX
    - Bearbeitung von Widersprüchen
    - Erstellen von Bescheinigungen für Sonderparkerleichterung
    - Beiblattausstellung gemäß SGB IX für Nutzung öffentlichen Nahverkehr und Kfz-Steuerermäßigung

    Adresse

    Hausanschrift

    Gagarinstraße 68

    07545 Gera

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parken vor dem Dienstgebäude möglich
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Herderstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: Linie 3

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht gemäß § 152 Neuntem Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)

    Weitere Informationen

    Änderung der Öffnungszeiten & Verlängerung der Bearbeitungszeiten

    Geänderte Öffnungszeiten bis auf Weiteres:

    Persönliche Vorsprachen dienstags und donnerstags 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

    Telefonische Erreichbarkeit zu den bekannten Servicezeiten oder per E-Mail: Schwerbehindertenfeststellung@gera.de

    Verlängerte Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Feststellung einer Behinderung in der Abteilung Versorgung

    Die Abteilung Versorgung des Amtes für Gesundheit und Versorgung informiert, dass aufgrund des derzeitigen hohen Bearbeitungsaufkommens mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist. Die Abteilung bedauert dies und arbeitet daran, die Situation so schnell wie möglich zu verbessern.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Ihre Abteilung Versorgung

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
    • gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke

    Formulare

    Die Beantragung der Beiblätter kann formlos erfolgen.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
    • Sie müssen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis besitzen.
    • Ihnen muss mindestens eins der folgenden Merkzeichen zuerkannt worden sein: G, aG, Bl, H, Gl

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten:

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    • Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, werden Ihre Unterlagen zur Berechtigung auf ein Beiblatt geprüft.
    • Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die von Ihnen gegebenenfalls zu entrichtende Gebühr ermittelt und es wird Ihnen ein Überweisungsträger übersandt.
    • Das Beiblatt mit Wertmarke wird Ihnen nach der Bezahlung zugesandt.
    • Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erfüllen, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke gleich zugesandt.
    • Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten. Sofern der Monat der Antragstellung schon fortgeschritten ist, wird das Beiblatt mit Wertmarke jedoch erst für den nächsten Monat ausgestellt.

    Bearbeitungsdauer

    • Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke wenige Tage

    • Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke circa zwei Wochen

    • Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen.

    Kosten

    Die Ausstellung des Beiblatts ist kostenlos.

    Die Wertmarke kann gegen eine Eigenbeteiligung für ein halbes oder ein ganzes Jahr erworben werden. Die Höhe der Eigenbeteiligung beträgt aktuell 46€ für ein halbes und 91€ für ein ganzes Jahr. Sie erhalten die Wertmarke ohne Eigenbeteiligung, wenn Ihnen wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde oder wenn Sie als schwerbehinderter Mensch bestimmte Sozialleistungen beziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schwerbehindertenausweis, Wertmarke, Kfz-Steuer Ermäßigung, unentgeltliche Beförderung, Merkzeichen, Beiblatt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de