Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen

    Wenn Sie schwerbehindert sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder auf eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen. 

    Sie können damit entweder die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen.

    Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben. Die Eigenbeteiligung entfällt, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder bestimmte soziale Leistungen bezogen werden.

    Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten.

    Für Personen mit bestimmten Merkzeichen gibt es die Möglichkeit, mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch zu nehmen.

    Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie eine Ersatzausstellung beantragen.

    Hinweise für Erfurt: Schwerbehindertenfeststellungsverfahren

    Die Stadtverwaltung Erfurt prüft das Vorliegen einer Behinderung, den Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen auf Antrag des behinderten Menschen entsprechend den Regelungen nach § 152 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX).

    Die Stadtverwaltung Erfurt prüft das Vorliegen einer Behinderung, den Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen auf Antrag des behinderten Menschen entsprechend den Regelungen nach § 152 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Stadtverwaltung Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise das zuständige Landratsamt Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Schwerbehindertenfeststellungsverfahren

    Adresse

    Besucheranschrift

    Juri-Gagarin-Ring 150

    99084 Erfurt

    Augustinerkloster

    Straßenbahn: 1, 5

    Hausanschrift

    99111 Erfurt

    Augustinerkloster

    Straßenbahn: 1, 5

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 11:30 Dienstag 08:30 - 11:30 und 13:30 - 17:30 Donnerstag 08:30 - 11:30 Freitag 08:30 - 11:30

    Kontakt

    E-Mail: leistung.soziales@erfurt.de

    Telefon Festnetz: 0361 655-6340

    Fax: 0361 655-6299

    Formulare

    Leistung: Hinweise und Antrag auf Schwerbehindertenfeststellungsverfahren

    Version

    Technisch erstellt am 02.09.2014 (von: Erfurt, Webservice)

    Technisch geändert am 24.08.2020 (von: Erfurt, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
    • gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke

    Hinweise für Erfurt: Schwerbehindertenfeststellungsverfahren

    Antrag nach dem Schwerbehindertengesetz.

    Antrag nach dem Schwerbehindertengesetz.

    Formulare

    Die Beantragung der Beiblätter kann formlos erfolgen.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
    • Sie müssen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis besitzen.
    • Ihnen muss mindestens eins der folgenden Merkzeichen zuerkannt worden sein: G, aG, Bl, H, Gl

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten:

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    • Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, werden Ihre Unterlagen zur Berechtigung auf ein Beiblatt geprüft.
    • Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die von Ihnen gegebenenfalls zu entrichtende Gebühr ermittelt und es wird Ihnen ein Überweisungsträger übersandt.
    • Das Beiblatt mit Wertmarke wird Ihnen nach der Bezahlung zugesandt.
    • Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erfüllen, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke gleich zugesandt.
    • Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten. Sofern der Monat der Antragstellung schon fortgeschritten ist, wird das Beiblatt mit Wertmarke jedoch erst für den nächsten Monat ausgestellt.

    Bearbeitungsdauer

    • Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke wenige Tage

    • Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke circa zwei Wochen

    • Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen.

    Kosten

    Die Ausstellung des Beiblatts ist kostenlos.

    Die Wertmarke kann gegen eine Eigenbeteiligung für ein halbes oder ein ganzes Jahr erworben werden. Die Höhe der Eigenbeteiligung beträgt aktuell 46€ für ein halbes und 91€ für ein ganzes Jahr. Sie erhalten die Wertmarke ohne Eigenbeteiligung, wenn Ihnen wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde oder wenn Sie als schwerbehinderter Mensch bestimmte Sozialleistungen beziehen.

    Hinweise für Erfurt: Schwerbehindertenfeststellungsverfahren

    keine

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erfurt: Schwerbehindertenfeststellungsverfahren

    Die Bearbeitung der Anträge (entsprechend dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens) wird im Haus der sozialen Dienste, Juri-Gagarin-Ring 150, durch folgende Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter durchgeführt:

    Name

    Raum

    Buchstaben

    Telefon-Nr.

    Frau Möller

    005

    Sachgebietsleiterin

    0361 655-6340

    Herr Dittmar

    004

    K

    0361 655-6345

    Frau Grobe

    006

    R, F

    0361 655-6341

    Frau Wiedenhöft

    007

    A, C, I, O, Q, T

    0361 655-6342

    Herr Heitmann

    008

    Sch

    0361 655-6347

    Frau Günther

    009

    H

    0361 655-6346

    Frau Stockhaus

    010

    L, G

    0361 655-6343

    Frau Beständig

    010

    L, G

    0361 655-6344

    Frau Möller, K.

    011

    M, N

    0361 655-6368

    Frau Großer

    012

    V, E, P

    0361 655-6369

    Frau Löwe

    014

    B

    0361 655-6348

    Frau Stange

    014

    W, U, X, Y

    0361 655-6349

    Frau Hiltmann

    008

    S, D

    0361 655-6385

    Frau Henning

    003

    St, Z, J

    0361 655-6148

    Fax: 0361 655-6576

    E-Mail: leistung.soziales@erfurt.de

    Hinweis

    Bitte beachten Sie im Zuge der Antragstellung auch das Merkblatt nach dem Schwerbehindertenfeststellungsverfahren .

    Die Bearbeitung der Anträge (entsprechend dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens) wird im Haus der sozialen Dienste, Juri-Gagarin-Ring 150, durch folgende Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter durchgeführt:

    Name

    Raum

    Buchstaben

    Telefon-Nr.

    Frau Möller

    005

    Sachgebietsleiterin

    0361 655-6340

    Herr Dittmar

    004

    K

    0361 655-6345

    Frau Grobe

    006

    R, F

    0361 655-6341

    Frau Wiedenhöft

    007

    A, C, I, O, Q, T

    0361 655-6342

    Herr Heitmann

    008

    Sch

    0361 655-6347

    Frau Günther

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    H

    0361 655-6346

    Frau Stockhaus

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    L, G

    0361 655-6343

    Frau Beständig

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    L, G

    0361 655-6344

    Frau Möller, K.

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    M, N

    0361 655-6368

    Frau Großer

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    V, E, P

    0361 655-6369

    Frau Löwe

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    B

    0361 655-6348

    Frau Stange

    014

    W, U, X, Y

    0361 655-6349

    Frau Hiltmann

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    S, D

    0361 655-6385

    Frau Henning

    003

    St, Z, J

    0361 655-6148

    Fax: 0361 655-6576

    E-Mail: leistung.soziales@erfurt.de

    Hinweis

    Bitte beachten Sie im Zuge der Antragstellung auch das Merkblatt nach dem Schwerbehindertenfeststellungsverfahren .

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

    Version

    Technisch erstellt am 11.06.2009 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)