Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen
Wenn Sie schwerbehindert sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder auf eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung.
Beschreibung
Wenn Sie einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen.
Sie können damit entweder die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen.
Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben. Die Eigenbeteiligung entfällt, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder bestimmte soziale Leistungen bezogen werden.
Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten.
Für Personen mit bestimmten Merkzeichen gibt es die Möglichkeit, mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch zu nehmen.
Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie eine Ersatzausstellung beantragen.
Hinweise für Erfurt: Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
Die Stadtverwaltung Erfurt prüft das Vorliegen einer Behinderung, den Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen auf Antrag des behinderten Menschen entsprechend den Regelungen nach § 152 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Die Stadtverwaltung Erfurt prüft das Vorliegen einer Behinderung, den Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen auf Antrag des behinderten Menschen entsprechend den Regelungen nach § 152 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Stadtverwaltung Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise das zuständige Landratsamt Ihres Landkreises.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
Adresse
Besucheranschrift
Augustinerkloster
Straßenbahn: 1, 5
Hausanschrift
99111 Erfurt
Augustinerkloster
Straßenbahn: 1, 5
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 11:30 Dienstag 08:30 - 11:30 und 13:30 - 17:30 Donnerstag 08:30 - 11:30 Freitag 08:30 - 11:30
Kontakt
Formulare
Leistung: Hinweise und Antrag auf Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
erforderliche Unterlagen
- gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
- gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke
Hinweise für Erfurt: Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
Antrag nach dem Schwerbehindertengesetz.
Antrag nach dem Schwerbehindertengesetz.
Formulare
Die Beantragung der Beiblätter kann formlos erfolgen.
Voraussetzungen
- Sie müssen einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
- Sie müssen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis besitzen.
- Ihnen muss mindestens eins der folgenden Merkzeichen zuerkannt worden sein: G, aG, Bl, H, Gl
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten:
- Widerspruch
- Klage
Verfahrensablauf
- Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, werden Ihre Unterlagen zur Berechtigung auf ein Beiblatt geprüft.
- Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die von Ihnen gegebenenfalls zu entrichtende Gebühr ermittelt und es wird Ihnen ein Überweisungsträger übersandt.
- Das Beiblatt mit Wertmarke wird Ihnen nach der Bezahlung zugesandt.
- Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erfüllen, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke gleich zugesandt.
- Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten. Sofern der Monat der Antragstellung schon fortgeschritten ist, wird das Beiblatt mit Wertmarke jedoch erst für den nächsten Monat ausgestellt.
Bearbeitungsdauer
-
Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke wenige Tage
-
Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke circa zwei Wochen
-
Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen.
Kosten
Die Ausstellung des Beiblatts ist kostenlos.
Die Wertmarke kann gegen eine Eigenbeteiligung für ein halbes oder ein ganzes Jahr erworben werden. Die Höhe der Eigenbeteiligung beträgt aktuell 46€ für ein halbes und 91€ für ein ganzes Jahr. Sie erhalten die Wertmarke ohne Eigenbeteiligung, wenn Ihnen wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde oder wenn Sie als schwerbehinderter Mensch bestimmte Sozialleistungen beziehen.
Hinweise für Erfurt: Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
keine
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Erfurt: Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
Die Bearbeitung der Anträge (entsprechend dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens) wird im Haus der sozialen Dienste, Juri-Gagarin-Ring 150, durch folgende Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter durchgeführt:
Name
Raum
Buchstaben
Telefon-Nr.
Frau Möller
005
Sachgebietsleiterin
0361 655-6340
Herr Dittmar
004
K
0361 655-6345
Frau Grobe
006
R, F
0361 655-6341
Frau Wiedenhöft
007
A, C, I, O, Q, T
0361 655-6342
Herr Heitmann
008
Sch
0361 655-6347
Frau Günther
009
H
0361 655-6346
Frau Stockhaus
010
L, G
0361 655-6343
Frau Beständig
010
L, G
0361 655-6344
Frau Möller, K.
011
M, N
0361 655-6368
Frau Großer
012
V, E, P
0361 655-6369
Frau Löwe
014
B
0361 655-6348
Frau Stange
014
W, U, X, Y
0361 655-6349
Frau Hiltmann
008
S, D
0361 655-6385
Frau Henning
003
St, Z, J
0361 655-6148
Fax: 0361 655-6576
E-Mail: leistung.soziales@erfurt.de
Hinweis
Bitte beachten Sie im Zuge der Antragstellung auch das Merkblatt nach dem Schwerbehindertenfeststellungsverfahren .
Die Bearbeitung der Anträge (entsprechend dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens) wird im Haus der sozialen Dienste, Juri-Gagarin-Ring 150, durch folgende Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter durchgeführt:
Name
Raum
Buchstaben
Telefon-Nr.
Frau Möller
005
Sachgebietsleiterin
0361 655-6340
Herr Dittmar
004
K
0361 655-6345
Frau Grobe
006
R, F
0361 655-6341
Frau Wiedenhöft
007
A, C, I, O, Q, T
0361 655-6342
Herr Heitmann
008
Sch
0361 655-6347
Frau Günther
009
H
0361 655-6346
Frau Stockhaus
010
L, G
0361 655-6343
Frau Beständig
010
L, G
0361 655-6344
Frau Möller, K.
011
M, N
0361 655-6368
Frau Großer
012
V, E, P
0361 655-6369
Frau Löwe
014
B
0361 655-6348
Frau Stange
014
W, U, X, Y
0361 655-6349
Frau Hiltmann
008
S, D
0361 655-6385
Frau Henning
003
St, Z, J
0361 655-6148
Fax: 0361 655-6576
E-Mail: leistung.soziales@erfurt.de
Hinweis
Bitte beachten Sie im Zuge der Antragstellung auch das Merkblatt nach dem Schwerbehindertenfeststellungsverfahren .
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie