Kinder – und Jugendärztlicher Dienst/Kinder – und Jugendzahnärztlicher Dienst
In Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen und Schulen, ist es die Aufgabe der kommunalen Gesundheitsämter, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen und zu fördern.
Beschreibung
Die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Hierfür arbeiten sie mit Tageseinrichtungen für Kinder und mit Schulen zusammen.
Zum Aufgabengebiet gehören
- Schuleingangsuntersuchungen,
- Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen, Durchführung zahnärztlicher Prophylaxemaßnahmen
- Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen bzw. gesundheitsfördernde Verhaltensweisen,
- Durchführung von Impfberatung und Impfkampagnen,
- Einzelfallberatungen für Schüler/innen und Lehrer,
- Behindertenberatung,
- Durchführung von Sprechstunden für Kinder mit ihren Sorgeberechtigten
- Gesundheitsberichterstattung.
Hinweise für Altenburger Land: Kinder- und Jugensgesundheitsdienst
Regionale Aufgaben des Landkreises
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
• Gesundheitsförderung
• Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen
• Beratungen von Schülern, Eltern, Lehrern und Erziehern
• Einschulungsuntersuchungen und andere Unter- suchungen nach Thüringer Schulgesundheitspflegeverordnung
(ThürSchulgespflVO) vom 26. September 2002
• Impfungen und Impfberatungen
• Beratungen und Begutachtungen für Kinder mit Entwicklungsproblemen
• Beratungen und Untersuchungen für Sportatteste
• Medizinische Beratungen Jugendlicher zur Berufstauglichkeit
Jugendzahnärztlicher Dienst
• Zahnärztliche Reihenuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen nach Thüringer Schulgesundheitspflegeverordnung (ThürSchulgespflVO) vom 26. September 2002
• Zahnärztliche Gruppenprophylaxe in Kindertagesstätten und Schulen
• Beratungen zur Zahn- und Mundgesundheit
• Zahnärztliche Begutachtungen
Regionale Aufgaben des Landkreises
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Gesundheitsförderung
Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen
Beratungen von Schülern, Eltern, Lehrern und Erziehern
Einschulungsuntersuchungen und andere Unter- suchungen nach Thüringer Schulgesundheitspflegeverordnung
(ThürSchulgespflVO) vom 26. September 2002
Impfungen und Impfberatungen
Beratungen und Begutachtungen für Kinder mit Entwicklungsproblemen
Beratungen und Untersuchungen für Sportatteste
Medizinische Beratungen Jugendlicher zur Berufstauglichkeit
Jugendzahnärztlicher Dienst
Zahnärztliche Reihenuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen nach Thüringer Schulgesundheitspflegeverordnung (ThürSchulgespflVO) vom 26. September 2002
Zahnärztliche Gruppenprophylaxe in Kindertagesstätten und Schulen
Beratungen zur Zahn- und Mundgesundheit
Zahnärztliche Begutachtungen
Zuständigkeit
An das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt des Landkreises/kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 26 - Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 0
Zeitzer Str./Lindenaustraße
Bus: Stadtlinien I, L, W, Z
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1165
04581 Altenburg
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 0
Zeitzer Str./Lindenaustraße
Bus: Stadtlinien I, L, W, Z
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Fachdienste Wirtschaftliche Hilfen FB2, Unterhalt und Vormundschaften, Allgemeiner Sozialer Dienst, Jugendarbeit/Kindertagesbetreuung, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld und sonst. Leistungen sowie Gesundheit sind für den Besucherverkehr wie folgt geöffnet: Dienstags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur individuellen Terminvereinbarung unter der Rufnummer 03447 586-0 auch außerhalb der Öffnungszeiten. Für den Fachdienst Unterhalt und Vormundschaften gilt: In den Bereichen Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss erfolgt donnerstags eine Beratung nur nach entsprechender Terminvereinbarung. Unterlagen können darüber hinaus im Empfangsbereich Lindenaustr. 9 abgegeben werden.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03447 586-820
Fax: 03447 586-844
E-Mail: gesundheit@altenburgerland.de(Gesundheit)
E-Mail: schwerbehindertenrecht@altenburgerland.de(Schwerbehindertenrecht)
Rechtsgrundlage(n)
- § 55 Schulgesundheitspflege - Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
- § 57 Datenschutz - Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
- Thüringer Verordnung über die Schulgesundheitspflege (ThürSchulgespflVO)
- § 119 Anmeldung zum Besuch der Grundschule - Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)
- § 120 Feststellung zur Entwicklung - Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)
- Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten (GesDV TH 1998)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 19.03.2013