Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

    Kinder - und Jugendärztlicher Dienst/Kinder - und Jugendzahnärztlicher Dienst

    In Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen und Schulen, ist es die Aufgabe der kommunalen Gesundheitsämter, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen und zu fördern.

    Beschreibung

    Die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Hierfür arbeiten sie mit Tageseinrichtungen für Kinder und mit Schulen zusammen.

    Zum Aufgabengebiet gehören

    • Schuleingangsuntersuchungen,
    • Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen
    • Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen, Durchführung zahnärztlicher Prophylaxemaßnahmen
    • Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen bzw. gesundheitsfördernde Verhaltensweisen,
    • Durchführung von Impfberatung und Impfkampagnen,
    • Einzelfallberatungen für Schüler/innen und Lehrer,
    • Behindertenberatung,
    • Durchführung von Sprechstunden für Kinder mit ihren Sorgeberechtigten
    • Gesundheitsberichterstattung.

    Zuständigkeit

    An das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt des Landkreises/kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Weimarer Land - Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst

    Beschreibung

    Schulen

    Der kinder- und jugendzahnärztliche Dienst führt die jährlich stattfindenden zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung in Schulen durch.
    Die Teilnahme ist verpflichtend.

    Im Rahmen der Gruppenprophylaxe ist eine Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung möglich, wird aber nur mit vorliegender Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten durchgeführt.

    Diese Maßnahme ist freiwillig, dient Vorbeugung von Zahn-und Mundkrankheiten und wird zweimal jährlich durchgeführt. Die Eltern werden rechtzeitig darüber informiert.

    Benötigte Dokumente:

    • Zahnärztlicher Kinderpass (ab Geburtsjahr 2013 bis zum 12. Lebensjahr)
    • Einwilligungserklärung zur Fluoridierung mit Fluoridlack

    Kindertageseinrichtungen

    Der kinder- und jugendzahnärztliche Dienst führt die jährlich stattfindenden zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung in Kindertageseinrichtungen durch.
    Die Teilnahme ist freiwillig.

    Während der Untersuchung ist eine pädagogische Fachkraft anwesend. Über das Ergebnis der Untersuchung werden die Sorgeberechtigten schriftlich informiert.

    Eine Früherkennung verhindert im besten Fall eine aufwendige Behandlung und wirkt bei guter Zusammenarbeit mit dem Hauszahnarzt dem Risiko einer Erkrankung oder einer Gebissfehlstellung entgegen.

    Ab dem 6. Lebensmonat sollte die erste Vorsorgeuntersuchung durch ein langsames Eingewöhnen beim Hauszahnarzt stattfinden. Im Behandlungsfall hat das Kind dann im besten Fall schon Vertrauen und die zahnärztliche Behandlung kann ohne Angst des kleinen Patienten durchgeführt werden.

    Eine Prophylaxefachkraft der Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege e.V. oder ein Patenschaftszahnarzt besucht die Kindertageseinrichtungen regelmäßig, putzt mit den Kindern Zähne, spricht über gesunde Ernährung und führt im Rahmen der Gruppenprophylaxe eine Fluoridierung der Zähne mit Fluoridlack durch (Einwilligungserklärung der Sorgeberechtigten notwendig).

    Benötigte Dokumente:

    • Zahnärztlicher Kinderpass
    • Einwilligungserklärung zur Untersuchung oder/und zur Fluoridierung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstrasse 28

    99510 Apolda

    Parkplätze

    • Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
      Anzahl: 200  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03644 540-580

    Fax: 03644 540-589

    E-Mail: post.gesundheitsamt@weimarerland.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 19.03.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schulärztin, Medizinischer Fachdienst, Schulärztlicher Dienst, Schularzt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de