Kinder – und Jugendärztlicher Dienst/Kinder – und Jugendzahnärztlicher Dienst
In Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen und Schulen, ist es die Aufgabe der kommunalen Gesundheitsämter, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen und zu fördern.
Beschreibung
Die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Hierfür arbeiten sie mit Tageseinrichtungen für Kinder und mit Schulen zusammen.
Zum Aufgabengebiet gehören
- Schuleingangsuntersuchungen,
- Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen, Durchführung zahnärztlicher Prophylaxemaßnahmen
- Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen bzw. gesundheitsfördernde Verhaltensweisen,
- Durchführung von Impfberatung und Impfkampagnen,
- Einzelfallberatungen für Schüler/innen und Lehrer,
- Behindertenberatung,
- Durchführung von Sprechstunden für Kinder mit ihren Sorgeberechtigten
- Gesundheitsberichterstattung.
Hinweise für Sömmerda: Gesundheitsförderung
Im Rahmen der Gesundheitsförderung werden in allen Grund- und weiterführenden Schulen Gesprächsrunden und Projekte zu den Themen:
- Sexualität
- AIDS (HIV)
- Drogen und Suchtverhalten
- Essstörungen
- Gesunde Ernährung
angeboten. Zu den genannten Themen finden auch Elternabende und Multiplikatorenschulungen statt.
Im Rahmen der Gesundheitsförderung werden in allen Grund- und weiterführenden Schulen Gesprächsrunden und Projekte zu den Themen:
- Sexualität
- AIDS (HIV)
- Drogen und Suchtverhalten
- Essstörungen
- Gesunde Ernährung
angeboten. Zu den genannten Themen finden auch Elternabende und Multiplikatorenschulungen statt.
Zuständigkeit
An das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt des Landkreises/kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst und Gesundheitsförderung
Beschreibung
Schulärztlicher Dienst
Der Schulärztliche Dienst führt die Schuleingangsuntersuchungen sowie Hör- und Sehtests von Kindergartenkindern und die Vorsorgeuntersuchungen in den Schulen durch. Im Rahmen der schulärztlichen Sprechstunde beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Personensorgeberechtigte zu Schulproblemen und Verhaltensauffälligkeiten, Impfschutz und Ernährungsfragen.
Jugendzahnärztlicher Dienst
Der Jugendzahnärztliche Dienst führt zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen an Schulen und Kindertagesstätten entsprechend der gesetzlichen Grundlagen durch. Im Rahmen der gruppenprophylaktischen Maßnahmen findet neben der Vermittlung der richtigen Zahnputztechnik und einer Ernährungsberatung bei vorliegendem Einverständnis der Sorgeberechtigten eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoriden statt. In Amtshilfe werden zahnärztliche Gutachten für andere Ämter und Behörden erstellt.
Gesundheitsförderung
Das Gesundheitsamt organisiert offene Gesprächsrunden in Schulen oder Projekten zu den Themen: Suchtprävention, Gesunde Ernährung und Essstörungen, Selbstbewusstsein stärken, Mein Körper, Körperhygiene, Pubertät, Liebe, Sex, Partnerschaft, Verhütung sowie AIDS. Bei persönlichen Fragen zur Sucht (Rauchen, Alkohol, Drogen) können Sie sich an die Psychosoziale Beratungs- und ambulante Behandlungsstelle für Suchtgefährdete, Suchtkranke und ihre Angehörigen (PSBS) in Sömmerda wenden.
Adresse
Postanschrift
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 60
Gebühren: nein
Bahnhof
Regionalbahn: Regio Südost
Busbahnhof
Bus: 200, 201, 205, 206, 208, 209, 210, 211, 212, 216, 220, 242, 243
Wielandstraße
Bus: 212
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Rechtsgrundlage(n)
- § 55 Schulgesundheitspflege - Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
- § 57 Datenschutz - Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
- Thüringer Verordnung über die Schulgesundheitspflege (ThürSchulgespflVO)
- § 119 Anmeldung zum Besuch der Grundschule - Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)
- § 120 Feststellung zur Entwicklung - Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)
- Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten (GesDV TH 1998)
Hinweise für Sömmerda: Gesundheitsförderung
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 19.03.2013