Kinder – und Jugendärztlicher Dienst/Kinder – und Jugendzahnärztlicher Dienst
In Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen und Schulen, ist es die Aufgabe der kommunalen Gesundheitsämter, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen und zu fördern.
Beschreibung
Die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Hierfür arbeiten sie mit Tageseinrichtungen für Kinder und mit Schulen zusammen.
Zum Aufgabengebiet gehören
- Schuleingangsuntersuchungen,
- Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen, Durchführung zahnärztlicher Prophylaxemaßnahmen
- Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen bzw. gesundheitsfördernde Verhaltensweisen,
- Durchführung von Impfberatung und Impfkampagnen,
- Einzelfallberatungen für Schüler/innen und Lehrer,
- Behindertenberatung,
- Durchführung von Sprechstunden für Kinder mit ihren Sorgeberechtigten
- Gesundheitsberichterstattung.
Zuständigkeit
An das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt des Landkreises/kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Sachgebiet Kinder- und Jugendärztlicher Dienst/ Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst
Adresse
Hausanschrift
Friedrich-König-Straße
Bus: k.A.
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Geschäftszeiten des Gesundheitsamtes:  Montag: 08.00 – 16.00 Uhr Dienstag: 08.00 – 16.00 Uhr Mittwoch: 08.00 – 16.00 Uhr Donnerstag:08.00 – 17.00 Uhr Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr Sprechzeiten Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Sprechzeiten Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst Termine nach Vereinbarung  Hinweis : Sowie täglich nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 03681 742805(Arzthelferin)
Telefon Festnetz: 03681 742800(Arzthelferin)
Telefon Festnetz: 03681 742816(Ärztin)
Telefon Festnetz: 03681 742801(Fürsorgerin im zahnärztlichen Dienst)
E-Mail: gesundheitsamt@stadtsuhl.de
Rechtsgrundlage(n)
- § 55 Schulgesundheitspflege - Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
- § 57 Datenschutz - Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
- Thüringer Verordnung über die Schulgesundheitspflege (ThürSchulgespflVO)
- § 119 Anmeldung zum Besuch der Grundschule - Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)
- § 120 Feststellung zur Entwicklung - Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)
- Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten (GesDV TH 1998)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 19.03.2013