Bürgerbeteiligung
Beschreibung
Die Möglichkeiten der Bürgermitwirkung ergeben sich aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) sowie Art. 45 und 93 der Verfassung des Freistaats Thüringen. Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter und nicht direkt durch das Volk. Folglich stellt die Wahl des Gemeinderats, Stadtrats und Kreistags das wichtigste Instrument dar, mit dem das Volk Staatsgewalt unmittelbar ausübt. Eine weitere wichtige Beteiligungsmöglichkeit auf kommunaler Ebene ist durch die Direktwahl des Bürgermeisters, Ortsteil- und Ortschaftsbürgermeister sowie des Landrats gegeben. Auch können Bürger selbst als Kandidaten für kommunale Vertretungen aktiv werden (Tätigkeit als Gemeinderatsmitglied, Kreistagsmitglied) und für das Amt des Landrats, des haupt- bzw. ehrenamtlichen Bürgermeisters, Ortsteil- und Ortschaftsbürgermeisters kandidieren.
Neben den Beteiligungsmöglichkeiten nach dem Repräsentationsprinzip enthält die Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -):
einige weitere Mitwirkungsinstrumente, die teilweise auch dem nicht wahlberechtigten Einwohner (z.B. Minderjährigen) offen stehen:
- Einwohnerversammlung (§ 15 ThürKO):
Die Einwohnerversammlung dient der Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und soll mindestens einmal im Jahr abgehalten werden.
- Einwohnerantrag (§ 16 ThürKO):
Die Einwohner können beantragen, dass der Gemeinderat über eine gemeindliche Angelegenheit, für deren Entscheidung er zuständig ist, berät und entscheidet (Einwohnerantrag).
- Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (§ 17 ThürKO):
Die Bürger einer Gemeinde können mittels eines Bürgerbegehrens einen Bürgerentscheid über eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde beantragen. Beim Bürgerentscheid entscheidet die (wahlberechtigte) Bevölkerung somit selbst über Sachfragen. Der Bürgerentscheid stellt die stärkste Form der Bürgermitwirkung dar und durchbricht das Repräsentationsprinzip. Ein in der ThürKO aufgeführter Negativkatalog schließt allerdings bestimmte Bereiche für den Bürgerentscheid aus (§ 17 Abs. 2 ThürKO).
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Zuziehung von sachkundigen Bürgern in die kommunalen Ausschüsse nach § 27 Abs. 6 ThürKO sowie die Möglichkeit der Bildung eines Ausländerbeirates nach § 26 Abs. 4 ThürKO. Es steht den Gemeinden im Rahmen ihres Selbstorganisationsrechtes frei, weitere gesetzlich nicht ausdrücklich geregelte Mitwirkungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger zuzulassen (z. B. die Bildung von weiteren kommunalen Beiräten, die Durchführung von Bürgerforen und von Bürgerbefragungen, Organisation von Möglichkeiten zu ehrenamtlichen Tätigkeiten auf Gemeindeebene). In allen diesen Bereichen können Bürgerinnen und Bürger jeden Alters sich aktiv beteiligen.
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des Thüringer Landeswahlleiters und des Thüringer Innenministeriums werden.
Zuständigkeit
Über alle Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten als Bürgerin oder Bürger können Sie sich in der Verwaltung Ihrer Gemeinde beziehungsweise kreisfreien Stadt oder dem Landkreis näher kundig machen.
Ansprechpartner
Assistenz der Behördenleitung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Marktstraße
Anzahl: 1
Gebühren: ja
Parkplatz: Marktstraße
Anzahl: 20
Gebühren: ja
August-Bebel-Straße / Weimarer Straße
Bus: 14
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Es gibt zwei Eingänge.
Einer befindet sich im Innenhof der Verwaltung rechts,
der andere Eingang ist vom Parkplatz aus zugänglich.
Öffnungszeiten
Bankverbindung
Stadt Blankenhain
Empfänger: Stadt Blankenhain
IBAN: DE72 1203 0000 0000 9334 32
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin
Weitere Informationen
Behindertenklingel im Innenhof
Landratsamt Weimarer Land
Aktuelles
Wir sind für Sie da! Die Aufgaben einer Kreisverwaltung sind vielfältig. Von A wie Abfall bis Z wie Zulassung helfen wir Ihnen gern im Rahmen unserer gesetzlichen Möglichkeiten bei der Erledigung Ihrer Anliegen und Anfragen. Mit unserem Informationsangebot machen wir unsere Arbeit transparent und bieten Ihnen einen zuverlässigen Service, mit dem Sie einfach und schnell den richtigen Ansprechpartner in unserer Behörde finden. Wie bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten um mit uns Kontakt aufzunehmen, sei es per Telefon, Fax, E-Mail, Kontaktformular oder einem vorab vereinbarten persönlichen Gespräch. Nutzen Sie bitte auch unser digitales Verwaltungsportal für Online-Terminvergaben und elektronische Antragsverfahren auf unserer Webseite www.weimarerland.de .
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
Anzahl: 200
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)
Kontakt
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift
Bankverbindung
Landratsamt Weimarer Land
Empfänger: Landratsamt Weimarer Land
IBAN: DE03 8205 1000 0501 0039 16
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Rechtsgrundlage(n)
- Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
- § 15 Unterrichtung und Beratung der Einwohner | Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO)
- § 16 Einwohnerantrag | Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO)
- § 17 Bürgerbegehren, Bürgerentscheid | Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen