Einwohnerantrag Anmeldung

    Bürgerbeteiligung

    Beschreibung

    Die Möglichkeiten der Bürgermitwirkung ergeben sich aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) sowie Art. 45 und 93 der Verfassung des Freistaats Thüringen. Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter und nicht direkt durch das Volk. Folglich stellt die Wahl des Gemeinderats, Stadtrats und Kreistags das wichtigste Instrument dar, mit dem das Volk Staatsgewalt unmittelbar ausübt. Eine weitere wichtige Beteiligungsmöglichkeit auf kommunaler Ebene ist durch die Direktwahl des Bürgermeisters, Ortsteil- und Ortschaftsbürgermeister sowie des Landrats gegeben. Auch können Bürger selbst als Kandidaten für kommunale Vertretungen aktiv werden (Tätigkeit als Gemeinderatsmitglied, Kreistagsmitglied) und für das Amt des Landrats, des haupt- bzw. ehrenamtlichen Bürgermeisters, Ortsteil- und Ortschaftsbürgermeisters kandidieren.

    Neben den Beteiligungsmöglichkeiten nach dem Repräsentationsprinzip enthält die Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -):

    einige weitere Mitwirkungsinstrumente, die teilweise auch dem nicht wahlberechtigten Einwohner (z.B. Minderjährigen) offen stehen:

    • Einwohnerversammlung (§ 15 ThürKO):
      Die Einwohnerversammlung dient der Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und soll mindestens einmal im Jahr abgehalten werden.
    • Einwohnerantrag (§ 16 ThürKO):
      Die Einwohner können beantragen, dass der Gemeinderat über eine gemeindliche Angelegenheit, für deren Entscheidung er zuständig ist, berät und entscheidet (Einwohnerantrag).
    • Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (§ 17 ThürKO):
      Die Bürger einer Gemeinde können mittels eines Bürgerbegehrens einen Bürgerentscheid über eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde beantragen. Beim Bürgerentscheid entscheidet die (wahlberechtigte) Bevölkerung somit selbst über Sachfragen. Der Bürgerentscheid stellt die stärkste Form der Bürgermitwirkung dar und durchbricht das Repräsentationsprinzip. Ein in der ThürKO aufgeführter Negativkatalog schließt allerdings bestimmte Bereiche für den Bürgerentscheid aus (§ 17 Abs. 2 ThürKO).

    Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Zuziehung von sachkundigen Bürgern in die kommunalen Ausschüsse nach § 27 Abs. 6 ThürKO sowie die Möglichkeit der Bildung eines Ausländerbeirates nach § 26 Abs. 4 ThürKO. Es steht den Gemeinden im Rahmen ihres Selbstorganisationsrechtes frei, weitere gesetzlich nicht ausdrücklich geregelte Mitwirkungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger zuzulassen (z. B. die Bildung von weiteren kommunalen Beiräten, die Durchführung von Bürgerforen und von Bürgerbefragungen, Organisation von Möglichkeiten zu ehrenamtlichen Tätigkeiten auf Gemeindeebene). In allen diesen Bereichen können Bürgerinnen und Bürger jeden Alters sich aktiv beteiligen.

    Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des Thüringer Landeswahlleiters und des Thüringer Innenministeriums werden.

    Zuständigkeit

    Über alle Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten als Bürgerin oder Bürger können Sie sich in der Verwaltung Ihrer Gemeinde beziehungsweise kreisfreien Stadt oder dem Landkreis näher kundig machen.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Gotha - Büro des Landrates

    Adresse

    Hausanschrift

    18.-März-Straße 50

    99867 Gotha

    Parkplatz: null
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten im Jugendamt, im Sozialamt, in der Kfz-Zulassungsbehörde und in der Bargeldkasse der Kreiskasse Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    E-Mail: BLR@kreis-gth.de

    Telefon Festnetz: 03621 214-169

    Version

    Technisch erstellt am 04.06.2008 (von: Dorith Schettel)

    Technisch geändert am 20.02.2013 (von: Dorith Schettel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Gemeinde Nesse-Apfelstädt - Bürgermeister

    Adresse

    Hausanschrift

    Zinzendorfstraße 1

    99192 Nesse-Apfelstädt

    Parkplatz: Innenhof des Verwaltungsgebäudes
    Anzahl: 8
    Gebühren: nein

    Öffentlicher Personennahverkehr

    Regionalbahn: Deutsche Bahn RB + RE

    Bus: Regionale Verkehrsgemeinschaft Gotha Linien 870, 880, 881, 891 und 895

    Bus: Regionalbus Arnstadt Linie 351

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Hinweis: Termine nach Vereinbarung

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.02.2010 (von: Siegfried Hagenbring)

    Technisch geändert am 11.02.2022 (von: Roß, Jenny)

    Sprachversion

    Deutsch

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    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Gemeinde Nesse-Apfelstädt - Haupt- und Finanzverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Zinzendorfstraße 1

    99192 Nesse-Apfelstädt

    Parkplatz: Innenhof des Verwaltungsgebäudes
    Anzahl: 8
    Gebühren: nein

    Öffentlicher Personennahverkehr

    Regionalbahn: Deutsche Bahn RB + RE

    Bus: Regionale Verkehrsgemeinschaft Gotha Linien 870, 880, 881, 891 und 895

    Bus: Regionalbus Arnstadt Linie 351

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag geschlossen Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Andere Termine nach Vereinbarung

    Version

    Technisch erstellt am 16.05.2011 (von: Siegfried Hagenbring)

    Technisch geändert am 03.11.2021 (von: Roß, Jenny)

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    Deutsch

    Sprache: de

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 11.06.2009 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

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    Deutsch

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    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)