Einwohnerantrag Anmeldung

    Bürgerbeteiligung

    Beschreibung

    Die Möglichkeiten der Bürgermitwirkung ergeben sich aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) sowie Art. 45 und 93 der Verfassung des Freistaats Thüringen. Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter und nicht direkt durch das Volk. Folglich stellt die Wahl des Gemeinderats, Stadtrats und Kreistags das wichtigste Instrument dar, mit dem das Volk Staatsgewalt unmittelbar ausübt. Eine weitere wichtige Beteiligungsmöglichkeit auf kommunaler Ebene ist durch die Direktwahl des Bürgermeisters, Ortsteil- und Ortschaftsbürgermeister sowie des Landrats gegeben. Auch können Bürger selbst als Kandidaten für kommunale Vertretungen aktiv werden (Tätigkeit als Gemeinderatsmitglied, Kreistagsmitglied) und für das Amt des Landrats, des haupt- bzw. ehrenamtlichen Bürgermeisters, Ortsteil- und Ortschaftsbürgermeisters kandidieren.

    Neben den Beteiligungsmöglichkeiten nach dem Repräsentationsprinzip enthält die Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -):

    einige weitere Mitwirkungsinstrumente, die teilweise auch dem nicht wahlberechtigten Einwohner (z.B. Minderjährigen) offen stehen:

    • Einwohnerversammlung (§ 15 ThürKO):
      Die Einwohnerversammlung dient der Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und soll mindestens einmal im Jahr abgehalten werden.
    • Einwohnerantrag (§ 16 ThürKO):
      Die Einwohner können beantragen, dass der Gemeinderat über eine gemeindliche Angelegenheit, für deren Entscheidung er zuständig ist, berät und entscheidet (Einwohnerantrag).
    • Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (§ 17 ThürKO):
      Die Bürger einer Gemeinde können mittels eines Bürgerbegehrens einen Bürgerentscheid über eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde beantragen. Beim Bürgerentscheid entscheidet die (wahlberechtigte) Bevölkerung somit selbst über Sachfragen. Der Bürgerentscheid stellt die stärkste Form der Bürgermitwirkung dar und durchbricht das Repräsentationsprinzip. Ein in der ThürKO aufgeführter Negativkatalog schließt allerdings bestimmte Bereiche für den Bürgerentscheid aus (§ 17 Abs. 2 ThürKO).

    Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Zuziehung von sachkundigen Bürgern in die kommunalen Ausschüsse nach § 27 Abs. 6 ThürKO sowie die Möglichkeit der Bildung eines Ausländerbeirates nach § 26 Abs. 4 ThürKO. Es steht den Gemeinden im Rahmen ihres Selbstorganisationsrechtes frei, weitere gesetzlich nicht ausdrücklich geregelte Mitwirkungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger zuzulassen (z. B. die Bildung von weiteren kommunalen Beiräten, die Durchführung von Bürgerforen und von Bürgerbefragungen, Organisation von Möglichkeiten zu ehrenamtlichen Tätigkeiten auf Gemeindeebene). In allen diesen Bereichen können Bürgerinnen und Bürger jeden Alters sich aktiv beteiligen.

    Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des Thüringer Landeswahlleiters und des Thüringer Innenministeriums werden.

    Hinweise für Erfurt: Ehrenamt

    Hinweise für Erfurt: Einsicht in Dienstbibliothek

    Hinweise für Erfurt: Volksbegehren; Volksentscheid

    Hinweise für Erfurt: Sitzungsdienst für Ortsteilräte

    Hinweise für Erfurt: Projekt: Bürgerkraftwerk

    Hinweise für Erfurt: Projekt: Erfurter Grüne Hausnummer

    Hinweise für Erfurt: Bürgeranliegen

    Hinweise für Erfurt: Bürgerentscheid

    Hinweise für Erfurt: Bürgerbegehren

    Zuständigkeit

    Über alle Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten als Bürgerin oder Bürger können Sie sich in der Verwaltung Ihrer Gemeinde beziehungsweise kreisfreien Stadt oder dem Landkreis näher kundig machen.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Stadtarchiv

    Adresse

    Besucheranschrift

    Gotthardtstraße 21

    99084 Erfurt

    Fischmarkt/Rathaus

    Straßenbahn: 3, 4, 6

    Hausanschrift

    99111 Erfurt

    Fischmarkt/Rathaus

    Straßenbahn: 3, 4, 6

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Mittwoch 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Freitag 08:00 - 12:00

    Kontakt

    E-Mail: stadtarchiv@erfurt.de

    Telefon Festnetz: 0361 655-2901

    Fax: 0361 655-2909

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    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Bürgerbeauftragte

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    99111 Erfurt

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    Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 17:00 Donnerstag 10:00 - 12:00 und 13:00 - 14:30

    Kontakt

    E-Mail: Buergerbeauftragte@Erfurt.de

    Telefon Festnetz: 0361 655-1005

    Fax: 0361 655-1009

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    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Nachhaltigkeitsmanagement

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    Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00

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    E-Mail: Dezernat03@Erfurt.de

    Telefon Festnetz: 0361 655-2320

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    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Statistik und Wahlen

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    99084 Erfurt

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    Fischmarkt/Rathaus

    Straßenbahn: 3, 4, 6

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    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 655-1490

    Fax: 0361 655-1499

    E-Mail: Statistik@Erfurt.de

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    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Beauftragter für Ortsteile und Ehrenamt

    Adresse

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    Rumpelgasse 1

    99084 Erfurt

    Fischmarkt/Rathaus

    Straßenbahn: 3, 4, 6

    Hausanschrift

    99111 Erfurt

    Fischmarkt/Rathaus

    Straßenbahn: 3, 4, 6

    Kontakt

    E-Mail: Ortsteile@erfurt.de

    Telefon Festnetz: 0361 655-1051

    Fax: 0361 655-6818

    Formulare

    Ehrenamt: Zahlungsmäßiger Verwendungsnachweis ehrenamtlicher Tätigkeit
    Ehrenamt: Antrag zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeiten
    Ehrenamt: Eingangsbestätigung und Erklärung zum Mittelabruf
    Ehrenamt: Änderung des Kosten- und Finanzierungsplanes

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

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