Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung
Verkaufsoffene Sonntage
Beschreibung
Verkaufsstellen sind in Thüringen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen. Für den Verkauf an bis zu vier Sonn- und Feiertagen im Jahr gelten Ausnahmeregelungen. Die konkreten Termine sind nicht landeseinheitlich, sondern werden vor Ort festgelegt.
Zuständigkeit
An Ihren Landkreis bzw. ihre kreisfreie Stadt.
Ansprechpartner
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Untere Gewerbebehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Schloßstraße 24
07318 Saalfeld/Saale
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen