Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung

    Verkaufsoffene Sonntage

    Beschreibung

    Verkaufsstellen sind in Thüringen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen. Für den Verkauf an bis zu vier Sonn- und Feiertagen im Jahr gelten Ausnahmeregelungen. Die konkreten Termine sind nicht landeseinheitlich, sondern werden vor Ort festgelegt.

    Zuständigkeit

    An Ihren Landkreis bzw. ihre kreisfreie Stadt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Untere Gewerbebehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwarzburger Chaussee 12

    07407 Rudolstadt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Schloßstraße 24

    07318 Saalfeld/Saale

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03671 823-370

    Telefon Festnetz: 03672 823-298

    E-Mail: gewerbe@kreis-slf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English