Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung
Verkaufsoffene Sonntage
Beschreibung
Verkaufsstellen sind in Thüringen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen. Für den Verkauf an bis zu vier Sonn- und Feiertagen im Jahr gelten Ausnahmeregelungen. Die konkreten Termine sind nicht landeseinheitlich, sondern werden vor Ort festgelegt.
Zuständigkeit
An Ihren Landkreis bzw. ihre kreisfreie Stadt.
Ansprechpartner
Landratsamt Weimarer Land - Untere Gewerbebehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
Anzahl: 200 Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen