Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung
Verkaufsoffene Sonntage
Beschreibung
Verkaufsstellen sind in Thüringen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen. Für den Verkauf an bis zu vier Sonn- und Feiertagen im Jahr gelten Ausnahmeregelungen. Die konkreten Termine sind nicht landeseinheitlich, sondern werden vor Ort festgelegt.
Zuständigkeit
An Ihren Landkreis bzw. ihre kreisfreie Stadt.
Ansprechpartner
Landratsamt Ilm-Kreis - Ordnungs- und Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 03628 738-579
Telefon Festnetz: 03628 738-550
Telefon Festnetz: 03628 738-551
E-Mail: oga@ilm-kreis.de
Kontaktperson
Frau E. Schwarz
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen