Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung
Verkaufsoffene Sonntage
Beschreibung
Verkaufsstellen sind in Thüringen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen. Für den Verkauf an bis zu vier Sonn- und Feiertagen im Jahr gelten Ausnahmeregelungen. Die konkreten Termine sind nicht landeseinheitlich, sondern werden vor Ort festgelegt.
Zuständigkeit
An Ihren Landkreis bzw. ihre kreisfreie Stadt.
Ansprechpartner
Landratsamt Gotha - Gewerberecht
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen