Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung
Verkaufsoffene Sonntage
Beschreibung
Verkaufsstellen sind in Thüringen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen. Für den Verkauf an bis zu vier Sonn- und Feiertagen im Jahr gelten Ausnahmeregelungen. Die konkreten Termine sind nicht landeseinheitlich, sondern werden vor Ort festgelegt.
Zuständigkeit
An Ihren Landkreis bzw. ihre kreisfreie Stadt.
Ansprechpartner
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Sicherheit, Ordnung und Migration
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen