Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung

    Verkaufsoffene Sonntage

    Beschreibung

    Verkaufsstellen sind in Thüringen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen. Für den Verkauf an bis zu vier Sonn- und Feiertagen im Jahr gelten Ausnahmeregelungen. Die konkreten Termine sind nicht landeseinheitlich, sondern werden vor Ort festgelegt.

    Zuständigkeit

    An Ihren Landkreis bzw. ihre kreisfreie Stadt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Nordhausen - Fachgebiet Ordnung, Gewerbe und Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Behringstraße 3

    99734 Nordhausen

    Öffnungszeiten

    - Allgemeine Öffnungszeiten - Montag: 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag: 8.30 bis 16.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag: 8.30 bis 18.00 Uhr Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr Weitere Termine nach Vereinbarung Hinweis: Die Stadt Nordhausen verfügt in ihrem Zuständigkeitsgebiet über ein eigenes Gewerbeamt (Tel. 03631 696 562/564 - gewerbeamt@nordhausen.de - www.nordhausen.de)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03631 911-3201

    Telefon Festnetz: 03631 911-3208(Personenstandswesen)

    Telefon Festnetz: 03631 911-3204

    E-Mail: personenstandswesen@lrandh.thueringen.de

    E-Mail: Ordnung-Gewerbe@lrandh.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English