Impfen
Wenn Sie Fragen zu Impfungen haben, dann können Sie sich an das Gesundheitsamt wenden.
Beschreibung
Schutzimpfungen gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern. So treten einige Krankheiten nicht mehr oder nur sehr selten auf, da sich die Menschen zum großen Teil haben impfen lassen.
Bevor Impfstoffe zugelassen werden, muss die Wirksamkeit und Sicherheit in Studien nachgewiesen werden. Danach prüft die unabhängige Ständige Impfkommission (STIKO), wem die Impfung in Deutschland empfohlen und wann sie am sinnvollsten verabreicht werden soll. Auf diesen Empfehlungen baut die individuelle Beratung durch Ihre Ärztin / Ihren Arzt oder den medizinischen Fachdienst (Gesundheitsamt) der Landkreise und kreisfreien Städte auf.
Hinweise für Hildburghausen: Impfberatung
Im Gesundheitsamt des Landkreises Hildburghausen können Sie sich zu erforderlichen Impfungen individuell beraten lassen.
Hier erhalten Sie Informationen und Antworten zu folgenden Fragen:
- Was geschieht bei einer Impfung?
- Welche Impfstoffe werden empfohlen?
- Warum sind Impfungen auch heute noch notwendig?
- Welcher Basisschutz ist entsprechend des Alters erforderlich?
Im Gesundheitsamt des Landkreises Hildburghausen können Sie sich zu erforderlichen Impfungen individuell beraten lassen.
Hier erhalten Sie Informationen und Antworten zu folgenden Fragen:
- Was geschieht bei einer Impfung?
- Welche Impfstoffe werden empfohlen?
- Warum sind Impfungen auch heute noch notwendig?
- Welcher Basisschutz ist entsprechend des Alters erforderlich?
Zuständigkeit
Wenn Sie sich darüber hinaus über Impfungen informieren möchten, wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt des Landkreises/kreisfreien Stadt.
Hinweise für Hildburghausen: Impfberatung
Gesundheitsamt
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-436
FAX: 03685/445-501
Gesundheitsamt
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-436
FAX: 03685/445-501
Ansprechpartner
Landratsamt Hildburghausen - Gesundheitsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr Außerhalb der vorgenannten Sprechzeiten können auch individuelle Termine nach Absprache vereinbart werden.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Impfdokumente bzw. Nachweise über alle bisher erhaltenen Schutzimpfungen.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen - Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten (VO-ÖGD)
- § 20 (3) Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe - Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Fristen
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte die Sprechzeiten/Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes beachten.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 19.03.2013