Impfung Beratung

    Impfen

    Wenn Sie Fragen zu Impfungen haben, dann können Sie sich an das Gesundheitsamt wenden.

    Beschreibung

    Schutzimpfungen gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern. So treten einige Krankheiten nicht mehr oder nur sehr selten auf, da sich die Menschen zum großen Teil haben impfen lassen.

    Bevor Impfstoffe zugelassen werden, muss die Wirksamkeit und Sicherheit in Studien nachgewiesen werden. Danach prüft die unabhängige Ständige Impfkommission (STIKO), wem die Impfung in Deutschland empfohlen und wann sie am sinnvollsten verabreicht werden soll. Auf diesen Empfehlungen baut die individuelle Beratung durch Ihre Ärztin / Ihren Arzt oder den medizinischen Fachdienst (Gesundheitsamt) der Landkreise und kreisfreien Städte auf.

    Hinweise für Sömmerda: Impfausweis

    Impfausweise, die bis 1994 durch das Gesundheitsamt erstellt wurden, sind dort archiviert. Seit 1995 werden alle durchgeführten Impfungen durch die niedergelassenen Kinder- und Hausärzte dokumentiert.

    Impfausweise, die bis 1994 durch das Gesundheitsamt erstellt wurden, sind dort archiviert. Seit 1995 werden alle durchgeführten Impfungen durch die niedergelassenen Kinder- und Hausärzte dokumentiert.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie sich darüber hinaus über Impfungen informieren möchten, wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt des Landkreises/kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Amtsärztlicher Dienst und Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

    Beschreibung

    Amtsärztlicher Dienst

    Der amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen nach Dienst- und Beamtenrecht, nach der Sozialgesetzgebung und dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Begutachtungen im Auftrag von öffentlichen Dienststellen, Gerichten etc. durch. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen Untersuchungen zum Drogenmissbrauch (Drogenscreening) durch, beraten Beschäftigte im Lebensmittelverkehr zum Infektionsschutzgesetz, führen Impf- und reisemedizinische Beratungen durch und beraten zu den Themen HIV und AIDS mit der Möglichkeit eines anonymen Bluttests.

    Archiv

    Das Archiv wurde im Rahmen der Umstrukturierung der Einrichtungen des ehemaligen staatlichen Gesundheitswesens der DDR aufgebaut. Es wurden Patientenakten und dergleichen aus ehemaligen Polikliniken und Ambulatorien des Kreises Sömmerda übernommen und archiviert.

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Hausanschrift

    Wielandstraße 4

    99610 Sömmerda

    Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 60
    Gebühren: nein

    Bahnhof

    Regionalbahn: Regio Südost


    Busbahnhof

    Bus: 200, 201, 205, 206, 208, 209, 210, 211, 212, 216, 220, 242, 243


    Wielandstraße

    Bus: 212

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Version

    Technisch erstellt am 09.09.2013 (von: Vollrath, Stefanie)

    Technisch geändert am 25.03.2024 (von: Häusler, Sarah)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Impfdokumente bzw. Nachweise über alle bisher erhaltenen Schutzimpfungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise für Sömmerda: Impfausweis

    Wenn sich der Impfausweis im Archiv des Gesundheitsamtes befindet:

    • Erstellung eines Duplikates: 10,00 €

    Wenn sich der Impfausweis im Archiv des Gesundheitsamtes befindet:

    • Erstellung eines Duplikates: 10,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte die Sprechzeiten/Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes beachten.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 19.03.2013

    Version

    Technisch erstellt am 29.05.2009 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)