Impfen
Wenn Sie Fragen zu Impfungen haben, dann können Sie sich an das Gesundheitsamt wenden.
Beschreibung
Schutzimpfungen gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern. So treten einige Krankheiten nicht mehr oder nur sehr selten auf, da sich die Menschen zum großen Teil haben impfen lassen.
Bevor Impfstoffe zugelassen werden, muss die Wirksamkeit und Sicherheit in Studien nachgewiesen werden. Danach prüft die unabhängige Ständige Impfkommission (STIKO), wem die Impfung in Deutschland empfohlen und wann sie am sinnvollsten verabreicht werden soll. Auf diesen Empfehlungen baut die individuelle Beratung durch Ihre Ärztin / Ihren Arzt oder den medizinischen Fachdienst (Gesundheitsamt) der Landkreise und kreisfreien Städte auf.
Zuständigkeit
Wenn Sie sich darüber hinaus über Impfungen informieren möchten, wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt des Landkreises/kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landratsamt Kyffhäuserkreis - II.3.1 Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Artern
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Sondershausen
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Artern
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Parkplatz: Sondershausen
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Busbahnhof
Bus: k.A.
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Gesundheitsamt Artern: rollstuhlgerecht, Fahrstuhl vorhanden
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Artern
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Sondershausen
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Artern
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Parkplatz: Sondershausen
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Busbahnhof
Bus: k.A.
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Gesundheitsamt Artern: rollstuhlgerecht, Fahrstuhl vorhanden
Öffnungszeiten
Di. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Do. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr  
Kontakt
Telefon Festnetz: 03632 741-471
Telefon Festnetz: 03466 741-941
Fax: 03632 741-88471
E-Mail: gsa@kyffhaeuser.de
erforderliche Unterlagen
Impfdokumente bzw. Nachweise über alle bisher erhaltenen Schutzimpfungen.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen - Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten (VO-ÖGD)
- § 20 (3) Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe - Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Fristen
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte die Sprechzeiten/Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes beachten.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 19.03.2013