Impfen
Wenn Sie Fragen zu Impfungen haben, dann können Sie sich an das Gesundheitsamt wenden.
Beschreibung
Schutzimpfungen gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern. So treten einige Krankheiten nicht mehr oder nur sehr selten auf, da sich die Menschen zum großen Teil haben impfen lassen.
Bevor Impfstoffe zugelassen werden, muss die Wirksamkeit und Sicherheit in Studien nachgewiesen werden. Danach prüft die unabhängige Ständige Impfkommission (STIKO), wem die Impfung in Deutschland empfohlen und wann sie am sinnvollsten verabreicht werden soll. Auf diesen Empfehlungen baut die individuelle Beratung durch Ihre Ärztin / Ihren Arzt oder den medizinischen Fachdienst (Gesundheitsamt) der Landkreise und kreisfreien Städte auf.
Zuständigkeit
Wenn Sie sich darüber hinaus über Impfungen informieren möchten, wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt des Landkreises/kreisfreien Stadt.
Hinweise für Wartburgkreis: ZV mit Stadt EA + Gelbfieberimpfstelle
Die Gelbfieberimpfstelle befindet sich nur in der Dienststelle in der Stadt Eisenach.
Das Landratsamt Wartburgkreis nimmt durch Zweckvereinbarung Aufgaben im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes auch für die kreisfreie Stadt Eisenach wahr.
Dienststelle Eisenach: Markt 22, 99817 Eisenach
Telefon: 03691 670 460
Fax: 03691 670 463
Die Gelbfieberimpfstelle befindet sich nur in der Dienststelle in der Stadt Eisenach.
Das Landratsamt Wartburgkreis nimmt durch Zweckvereinbarung Aufgaben im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes auch für die kreisfreie Stadt Eisenach wahr.
Dienststelle Eisenach: Markt 22, 99817 Eisenach
Telefon: 03691 670 460
Fax: 03691 670 463
Ansprechpartner
Landratsamt Wartburgkreis - Gesundheitsamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Landratsamt
Bus: Stadtlinie A
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: und nach Vereinbarung Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Bankverbindung
Landratsamt Wartburgkreis
Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis
IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10
BIC: HELADEF1WAK
Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bitte Haupteingang benutzen.
Dienststelle Eisenach: Ernst-Thälmann-Str. 74, 99817 Eisenach
Telefon: 03695 617401 Fax: 03695 617499
erforderliche Unterlagen
Impfdokumente bzw. Nachweise über alle bisher erhaltenen Schutzimpfungen.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen - Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten (VO-ÖGD)
- § 20 (3) Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe - Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Fristen
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte die Sprechzeiten/Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes beachten.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 19.03.2013