Hilfe zur Gesundheit Erbringung

    Hilfen zur Gesundheit erbringen

    Wenn Sie keine Krankenversicherung haben und nur kurzfristig Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, können Sie Leistungsansprüche auf Hilfen zur Gesundheit haben.

    Beschreibung

    Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, stellt das Sozialamt unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.

    Dazu gehören

    • Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
    • Hilfe bei Krankheit
    • Hilfe zur Familienplanung
    • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
    • Hilfe bei Sterilisation

    Die Hilfen entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich der Heranziehung zu Zuzahlungen im Rahmen der Belastungsgrenze.

    Soweit eine "klassische" Mitgliedschaft in einer Krankenkasse besteht oder eingerichtet werden kann, hat diese Möglichkeit Vorrang. Besteht auf normalem Wege kein Zugangsrecht zur Krankenversicherung, kommt eine Anmeldung durch das Sozialamt bei einer Krankenkasse nach Wahl des Leistungsberechtigten in Betracht. Sofern auch die Voraussetzungen nicht erfüllt sind (z.B. bei sehr kurzzeitiger Bedürftigkeit), erbringt der Träger der Sozialhilfe die notwendigen Hilfen durch unmittelbare Leistungsgewährung im Rahmen der Hilfen zur Gesundheit.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenhof 1

    99974 Mühlhausen/Thüringen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Zur Zeit nur telefonische oder Online-Terminvereinbarungen.

    Kontakt

    Fax: +49 3601 801081

    Telefon Festnetz: +49 3601 800

    E-Mail: poststelle@uh-kreis.de

    Internet

    Formulare

    Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII
    Ärztliches Attest zur Feststellung der Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung nach § 21 Abs. 5 SGB II / § 30 Abs. 5 SGB XII
    Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe (7-seitig)
    Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag zur Ausstellung eines/ Behandlungsschein
    • Aktueller Bescheid über existenzsichernde Leistungen
    • Personalausweis oder Pass
    • Rezepte und/oder ggfs. Zahlungsbelege,
    • erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide

    Formulare

    Es genügt ein formloser Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.

    Voraussetzungen

    • die Aufbringung der Mittel aus eigenem Einkommen und Vermögen sind nicht zumutbar
    • Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
    • Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
    • Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie wenden sich mit der Bitte um Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte oder eines Behandlungsscheines an das für Sie zuständige Sozialamt.

    Das Sozialamt prüft den Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine elektronische Gesundheitskarte oder einen Behandlungsschein.

    Fristen

    Der zuständige Sozialhilfeträger kann erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sozialhilfeleistungen, Früherkennung, Gesundheitsdienst, Verhütung, Elektronische Gesundheitskarte, Vorsorgeleistungen, Krankheit, Untersuchung, Behandlungsschein, Sozialhilfe, Krankenversicherung, Hilfe zur Gesundheit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de