Hilfe zur Gesundheit Erbringung

    Gesundheitshilfe

    Wenn Sie keine Krankenversicherung haben und nur kurzfristig Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, können Sie Leistungsansprüche auf Hilfen zur Gesundheit haben.

    Beschreibung

    Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, stellt das Sozialamt unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.

    Dazu gehören

    • Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
    • Hilfe bei Krankheit
    • Hilfe zur Familienplanung
    • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
    • Hilfe bei Sterilisation

    Die Hilfen entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich der Heranziehung zu Zuzahlungen im Rahmen der Belastungsgrenze.

    Soweit eine "klassische" Mitgliedschaft in einer Krankenkasse besteht oder eingerichtet werden kann, hat diese Möglichkeit Vorrang. Besteht auf normalem Wege kein Zugangsrecht zur Krankenversicherung, kommt eine Anmeldung durch das Sozialamt bei einer Krankenkasse nach Wahl des Leistungsberechtigten in Betracht. Sofern auch die Voraussetzungen nicht erfüllt sind (z.B. bei sehr kurzzeitiger Bedürftigkeit), erbringt der Träger der Sozialhilfe die notwendigen Hilfen durch unmittelbare Leistungsgewährung im Rahmen der Hilfen zur Gesundheit.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Eingliederungshilfe/ Teilhabe I (Sozialraum Nord, City und Südstadt)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Juri-Gagarin-Ring 150

    99084 Erfurt

    Augustinerkloster

    Straßenbahn: 1, 5

    Hausanschrift

    99111 Erfurt

    Augustinerkloster

    Straßenbahn: 1, 5

    Kontakt

    E-Mail: teilhabe-beratung.soziales@erfurt.de

    Telefon Festnetz: 0361 655-6310

    Fax: 0361 655-6309

    Formulare

    Teilhabe: Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

    Version

    Technisch erstellt am 09.03.2015 (von: Erfurt, Webservice)

    Technisch geändert am 08.12.2020 (von: Erfurt, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Eingliederungshilfe/ Teilhabe II (Sozialraum Südost und Oststadt)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Juri-Gagarin-Ring 150

    99084 Erfurt

    Augustinerkloster

    Straßenbahn: 1, 5

    Hausanschrift

    99111 Erfurt

    Augustinerkloster

    Straßenbahn: 1, 5

    Kontakt

    E-Mail: teilhabe-beratung.soziales@erfurt.de

    Telefon Festnetz: 0361 655-6324

    Fax: 0361 655-6309

    Formulare

    Teilhabe: Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2020 (von: Erfurt, Webservice)

    Technisch geändert am 24.08.2020 (von: Erfurt, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag zur Ausstellung eines/ Behandlungsschein
    • Aktueller Bescheid über existenzsichernde Leistungen
    • Personalausweis oder Pass
    • Rezepte und/oder ggfs. Zahlungsbelege,
    • erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide

    Hinweise für Erfurt: Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

    Nachweis über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

    Nachweis über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

    Formulare

    Es genügt ein formloser Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.

    Voraussetzungen

    • die Aufbringung der Mittel aus eigenem Einkommen und Vermögen sind nicht zumutbar
    • Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
    • Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
    • Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie wenden sich mit der Bitte um Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte oder eines Behandlungsscheines an das für Sie zuständige Sozialamt.

    Das Sozialamt prüft den Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine elektronische Gesundheitskarte oder einen Behandlungsschein.

    Fristen

    Der zuständige Sozialhilfeträger kann erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Erfurt: Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

    keine

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erfurt: Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

    Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu mildern und die Menschen in die Gesellschaft zu integrieren . Dazu werden insbesondere folgende Hilfen erbracht:

    - Versorgung mit Hilfsmitteln

    - Heilpädagogische Leistungen und Frühförderung für Kinder bis zum Schulbeginn

    - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung bzw. schulischen Ausbildung,

    - nachgehende Hilfen:

    • zur medizinischen Rehabilitation,
    • zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten,
    • zur Teilhabe am Arbeitsleben und Beschäftigung in Werkstätten sowie
    • zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt.

    - Hilfen bei der Beschaffung und Ausstattung einer Wohnung und

    - Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten

    Die Hilfe kann auch in Form eines persönlichen Budgets gewährt werden. Es ermöglicht, Leistungen zur Teilhabe selbstständig einkaufen und bezahlen zu können. Das Budget ergänzt die bisher üblichen Dienst- oder Sachleistungen; in der Regel erhält der Bedürftige eine Geldleistung. Das persönliche Budget stellt keine Mehrleistung, sondern eine andere Art und Weise der Leistungsgewährung dar, niemand ist verpflichtet, diese zu nutzen.

    Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu mildern und die Menschen in die Gesellschaft zu integrieren . Dazu werden insbesondere folgende Hilfen erbracht:

    - Versorgung mit Hilfsmitteln

    - Heilpädagogische Leistungen und Frühförderung für Kinder bis zum Schulbeginn

    - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung bzw. schulischen Ausbildung,

    - nachgehende Hilfen:

    • zur medizinischen Rehabilitation,
    • zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten,
    • zur Teilhabe am Arbeitsleben und Beschäftigung in Werkstätten sowie
    • zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt.

    - Hilfen bei der Beschaffung und Ausstattung einer Wohnung und

    - Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten

    Die Hilfe kann auch in Form eines persönlichen Budgets gewährt werden. Es ermöglicht, Leistungen zur Teilhabe selbstständig einkaufen und bezahlen zu können. Das Budget ergänzt die bisher üblichen Dienst- oder Sachleistungen; in der Regel erhält der Bedürftige eine Geldleistung. Das persönliche Budget stellt keine Mehrleistung, sondern eine andere Art und Weise der Leistungsgewährung dar, niemand ist verpflichtet, diese zu nutzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 29.05.2009 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)