Gesundheitshilfe
Wenn Sie keine Krankenversicherung haben und nur kurzfristig Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, können Sie Leistungsansprüche auf Hilfen zur Gesundheit haben.
Beschreibung
Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, stellt das Sozialamt unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.
Dazu gehören
- Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
- Hilfe bei Krankheit
- Hilfe zur Familienplanung
- Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Hilfe bei Sterilisation
Die Hilfen entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich der Heranziehung zu Zuzahlungen im Rahmen der Belastungsgrenze.
Soweit eine "klassische" Mitgliedschaft in einer Krankenkasse besteht oder eingerichtet werden kann, hat diese Möglichkeit Vorrang. Besteht auf normalem Wege kein Zugangsrecht zur Krankenversicherung, kommt eine Anmeldung durch das Sozialamt bei einer Krankenkasse nach Wahl des Leistungsberechtigten in Betracht. Sofern auch die Voraussetzungen nicht erfüllt sind (z.B. bei sehr kurzzeitiger Bedürftigkeit), erbringt der Träger der Sozialhilfe die notwendigen Hilfen durch unmittelbare Leistungsgewährung im Rahmen der Hilfen zur Gesundheit.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Eingliederungshilfe/ Teilhabe I (Sozialraum Nord, City und Südstadt)
Adresse
Besucheranschrift
Augustinerkloster
Straßenbahn: 1, 5
Hausanschrift
99111 Erfurt
Augustinerkloster
Straßenbahn: 1, 5
Kontakt
Formulare
Teilhabe: Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Eingliederungshilfe/ Teilhabe II (Sozialraum Südost und Oststadt)
Adresse
Besucheranschrift
Augustinerkloster
Straßenbahn: 1, 5
Hausanschrift
99111 Erfurt
Augustinerkloster
Straßenbahn: 1, 5
Kontakt
Formulare
Teilhabe: Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag zur Ausstellung eines/ Behandlungsschein
- Aktueller Bescheid über existenzsichernde Leistungen
- Personalausweis oder Pass
- Rezepte und/oder ggfs. Zahlungsbelege,
- erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide
Hinweise für Erfurt: Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Nachweis über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
Nachweis über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
Formulare
Es genügt ein formloser Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.
Voraussetzungen
- die Aufbringung der Mittel aus eigenem Einkommen und Vermögen sind nicht zumutbar
- Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
- Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
- Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie wenden sich mit der Bitte um Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte oder eines Behandlungsscheines an das für Sie zuständige Sozialamt.
Das Sozialamt prüft den Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine elektronische Gesundheitskarte oder einen Behandlungsschein.
Fristen
Der zuständige Sozialhilfeträger kann erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Erfurt: Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
keine
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Erfurt: Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu mildern und die Menschen in die Gesellschaft zu integrieren . Dazu werden insbesondere folgende Hilfen erbracht:
- Versorgung mit Hilfsmitteln
- Heilpädagogische Leistungen und Frühförderung für Kinder bis zum Schulbeginn
- Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung bzw. schulischen Ausbildung,
- nachgehende Hilfen:
- zur medizinischen Rehabilitation,
- zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten,
- zur Teilhabe am Arbeitsleben und Beschäftigung in Werkstätten sowie
- zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt.
- Hilfen bei der Beschaffung und Ausstattung einer Wohnung und
- Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten
Die Hilfe kann auch in Form eines persönlichen Budgets gewährt werden. Es ermöglicht, Leistungen zur Teilhabe selbstständig einkaufen und bezahlen zu können. Das Budget ergänzt die bisher üblichen Dienst- oder Sachleistungen; in der Regel erhält der Bedürftige eine Geldleistung. Das persönliche Budget stellt keine Mehrleistung, sondern eine andere Art und Weise der Leistungsgewährung dar, niemand ist verpflichtet, diese zu nutzen.
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu mildern und die Menschen in die Gesellschaft zu integrieren . Dazu werden insbesondere folgende Hilfen erbracht:
- Versorgung mit Hilfsmitteln
- Heilpädagogische Leistungen und Frühförderung für Kinder bis zum Schulbeginn
- Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung bzw. schulischen Ausbildung,
- nachgehende Hilfen:
- zur medizinischen Rehabilitation,
- zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten,
- zur Teilhabe am Arbeitsleben und Beschäftigung in Werkstätten sowie
- zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt.
- Hilfen bei der Beschaffung und Ausstattung einer Wohnung und
- Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten
Die Hilfe kann auch in Form eines persönlichen Budgets gewährt werden. Es ermöglicht, Leistungen zur Teilhabe selbstständig einkaufen und bezahlen zu können. Das Budget ergänzt die bisher üblichen Dienst- oder Sachleistungen; in der Regel erhält der Bedürftige eine Geldleistung. Das persönliche Budget stellt keine Mehrleistung, sondern eine andere Art und Weise der Leistungsgewährung dar, niemand ist verpflichtet, diese zu nutzen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen