Hilfe in besonderen Lebenslagen (Sozialhilfe)
Wenn Sie Hilfe in besonderen Lebenslagen benötigen, dann können Sie Leistungen der sonstigen Sozialhilfe in Anspruch nehmen.
Beschreibung
Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt (allgemeine Sozialhilfe) und der Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung können als Hilfe in besonderen Lebenslagen auch Leistungen der sonstigen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden.
Sie kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.
Hilfen in besonderen Lebenslagen sind zum Beispiel:
- Hilfen zur Gesundheit
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Pflege
- ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Sonneberg - 2.50.3 Sachgebiet Soziales und Existenzsicherung
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau L.-M. Büttner
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Fax: 03675 871-9223
Telefon Festnetz: 03675 871-223
E-Mail: hilfezurpflege@lkson.de
Frau D. Braun
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Fax: 03675 871-9223
Telefon Festnetz: 03675 871-263
E-Mail: hilfezurpflege@lkson.de
Frau A. Martin
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Fax: 03675 871-9223
Telefon Festnetz: 03675 871-305
E-Mail: hilfezurpflege@lkson.de
Frau A. Sauerteig
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon Festnetz: 03675 871-385
Fax: 03675 871-582
E-Mail: grundsicherung@lkson.de
Herr T. Schreiner
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon Festnetz: 03675 871-270
Fax: 03675 871-582
E-Mail: grundsicherung@lkson.de
Frau C. Welsch
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Fax: 03675 871-9223
Telefon Festnetz: 03675 871-306
E-Mail: hilfezurpflege@lkson.de
Internet
Formulare
Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe nach dem SGB XII
Ärztliches Attest zur Feststellung der Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung nach § 21 Abs. 5 SGB II / § 30 Abs. 5 SGB XII
Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe (7-seitig)
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
erforderliche Unterlagen
Bitte setzen Sie sich hinsichtlich der mitzubringenden Unterlagen telefonisch mit dem für Sie zuständigen Sozialamt in Verbindung. Sie finden eine Telefonnummer, wenn Sie in der Ortssuche Ihren Wohnort eingeben.
Formulare
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 14.03.2013
Stichwörter
Stationäre Hilfe, Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Behinderung, Blindenhilfe, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, soziale Schwierigkeiten, Sozialhilfe, teilstationäre Hilfe, Hilfen zur Gesundheit, ambulante Hilfe, Krankheit