• Heldburg (Landkreis Hildburghausen, Thüringen)
Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung

Hilfe in besonderen Lebenslagen (Sozialhilfe)

Wenn Sie Hilfe in besonderen Lebenslagen benötigen, dann können Sie Leistungen der sonstigen Sozialhilfe in Anspruch nehmen.

Beschreibung

Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt (allgemeine Sozialhilfe) und der Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung können als Hilfe in besonderen Lebenslagen auch Leistungen der sonstigen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden.

Sie kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.

Hilfen in besonderen Lebenslagen sind zum Beispiel:

  • Hilfen zur Gesundheit
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Hilfe zur Pflege
  • ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Zuständigkeit

Wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Ansprechpartner

Landratsamt Hildburghausen - SG Sozialhilfe

Adresse

Hausanschrift

Wiesenstraße 18

98646 Hildburghausen

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr- 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 17.00 Uhr Mittwoch: geschlossen (Termine nach Vereinbarung möglich) Donnerstag: 08.00 Uhr- 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Es können auch Termine außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden. Die zentrale Rufnummer ist: 03685/445 - 0.

Kontakt

Telefon Festnetz: 03685 445-360

E-Mail: poststelle@lrahbn.thueringen.de

Formulare

Ärztliches Attest zur Feststellung der Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung nach § 21 Abs. 5 SGB II / § 30 Abs. 5 SGB XII
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)

Version

Technisch erstellt am 15.01.2009

Technisch geändert am 29.07.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

Bitte setzen Sie sich hinsichtlich der mitzubringenden Unterlagen telefonisch mit dem für Sie zuständigen Sozialamt in Verbindung. Sie finden eine Telefonnummer, wenn Sie in der Ortssuche Ihren Wohnort eingeben.

Rechtsgrundlage(n)

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 14.03.2013

Version

Technisch erstellt am 29.05.2009

Technisch geändert am 19.12.2024

Stichwörter

Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Stationäre Hilfe, Krankheit, Hilfen zur Gesundheit, Behinderung, Blindenhilfe, soziale Schwierigkeiten, teilstationäre Hilfe, Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, ambulante Hilfe, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024