Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung

    Hilfe in besonderen Lebenslagen (Sozialhilfe)

    Wenn Sie Hilfe in besonderen Lebenslagen benötigen, dann können Sie Leistungen der sonstigen Sozialhilfe in Anspruch nehmen.

    Beschreibung

    Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt (allgemeine Sozialhilfe) und der Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung können als Hilfe in besonderen Lebenslagen auch Leistungen der sonstigen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden.

    Sie kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.

    Hilfen in besonderen Lebenslagen sind zum Beispiel:

    • Hilfen zur Gesundheit
    • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
    • Hilfe zur Pflege
    • ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Kyffhäuserkreis - II.2.1 Sachgebiet Sozialhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 8

    99706 Sondershausen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 11  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03632 741-630

    Fax: 03632 741-88630

    E-Mail: sozialamt@kyffhaeuser.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bitte setzen Sie sich hinsichtlich der mitzubringenden Unterlagen telefonisch mit dem für Sie zuständigen Sozialamt in Verbindung. Sie finden eine Telefonnummer, wenn Sie in der Ortssuche Ihren Wohnort eingeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 14.03.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Behinderung, Sozialhilfe, Krankheit, Hilfen zur Gesundheit, teilstationäre Hilfe, Hilfe zur Pflege, Stationäre Hilfe, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, ambulante Hilfe, soziale Schwierigkeiten, Blindenhilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English