Hilfe in besonderen Lebenslagen (Sozialhilfe)
Wenn Sie Hilfe in besonderen Lebenslagen benötigen, dann können Sie Leistungen der sonstigen Sozialhilfe in Anspruch nehmen.
Beschreibung
Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt (allgemeine Sozialhilfe) und der Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung können als Hilfe in besonderen Lebenslagen auch Leistungen der sonstigen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden.
Sie kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.
Hilfen in besonderen Lebenslagen sind zum Beispiel:
- Hilfen zur Gesundheit
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Pflege
- ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landratsamt Wartburgkreis - Sozialamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
Anzahl: 0 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Landratsamt
Linie:- Bus: Stadtlinie A
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Wartburgkreis
Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis
IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10
BIC: HELADEF1WAK
Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse
Formulare
Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe (7-seitig)
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
Ärztliches Attest zur Feststellung der Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung nach § 21 Abs. 5 SGB II / § 30 Abs. 5 SGB XII
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bitte den Haupteingang benutzen.
erforderliche Unterlagen
Bitte setzen Sie sich hinsichtlich der mitzubringenden Unterlagen telefonisch mit dem für Sie zuständigen Sozialamt in Verbindung. Sie finden eine Telefonnummer, wenn Sie in der Ortssuche Ihren Wohnort eingeben.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 14.03.2013
Stichwörter
Hilfe zur Pflege, Sozialhilfe, ambulante Hilfe, soziale Schwierigkeiten, Stationäre Hilfe, Behinderung, Hilfen zur Gesundheit, Krankheit, teilstationäre Hilfe, Blindenhilfe, Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen