Frühförderung behinderter Kinder
Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat, dann können Sie verschiedene Angebote zur Frühförderung für Ihr Kind in Anspruch nehmen.
Beschreibung
Die Früherkennung, die Frühförderung und die Behandlung behinderter, von Behinderung bedrohter und entwicklungsverzögerter Kinder - von der Geburt bis zum Schuleintritt -gehören zu den ambulant/mobilen Leistungsangeboten der Thüringer Frühförderstellen. Die Förder- und Behandlungsangebote werden familien- und wohnortnah vorgehalten und umfassen auch die Beratung und Anleitung der Eltern bzw. Bezugspersonen.
Interdisziplinäre Frühförderstellen bieten nach Bedarf und Notwendigkeit medizinisch- therapeutische, psychologische und pädagogische Leistungen, insbesondere im Zusammenwirken mit den Fachkräften der Sozialpädiatrischen Zentren, den Kinderärzten und den Therapeuten an, um aus unterschiedlichen Blickwinkeln möglichst alle Facetten kindlicher Entwicklung und familiärer Problemlagen frühzeitig zu erkennen und behandeln zu können.
Frühförderung für hör- und sehgeschädigte Kinder
Kinder mit einer Sinnesbeeinträchtigung (hör- und sehgeschädigte Kinder, Kinder mit zentralen Störungen der auditiven und visuellen Wahrnehmung und Verarbeitung sowie von Behinderung bedrohte Kinder sinnesgeschädigter Eltern) können zusätzlich zu den medizinischen Hilfen Frühförderung in den landesweit ausgerichteten Überregionalen Frühförderstellen erhalten.
Das Vorliegen einer Sinnesbehinderung macht ein spezifisches Vorgehen bei der Entwicklungsförderung notwendig und wird durch speziell ausgebildete Fachkräfte gewährleistet. Die heilpädagogische und ganzheitliche Förderung erfolgt in der Regel mobil, d. h. die Kinder werden in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld (elterlichen Wohnung oder Kindertageseinrichtung) aufgesucht.
Zuständigkeit
Die Antragstellung erfolgt durch die Eltern oder Personensorgeberechtigten beim zuständigen Sozialamt der Landkreise oder kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Landratsamt Weimarer Land - Leistungen der Eingliederungshilfe nach Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX)
Aktuelles
Die Leistungen der Eingliederungshilfe bestehen aus vier Leistungsgruppen. Diese sind zum einen "Leistungen zur medizinischen Rehabilitation". Sie entsprechen den Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leistungen "Teilhabe am Arbeitsleben" sind für Menschen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.  Hilfen zur angemessenen Schul- oder Berufsausbildung für behinderte Kinder und junge Menschen oder technische Hilfsmittel gehören zu den "Leistungen zur Teilhabe an Bildung" . "Leistungen zur Sozialen Teilhabe" sollen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen oder erleichtern.
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
Anzahl: 200
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)
Formulare
Einschätzung der Kindertageseinrichtung zur Feststellung der Teilhabebeschränkung für Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohter Kinder in Form beantragter heilpädagogischer Leistung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
Antrag Eingliederungshilfe Kinder und Jugendliche
Anlage zum Antrag auf Eingliederungshilfe Kinder bis zum Schuleintritt
Antrag auf Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe (Frühförderung) für Kinder bis zum Schuleintritt
Ärztliche Bescheinigung zur Feststellung der Leistungsvoraussetzungen in Form beantragter heilpädagogischer Leistung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
Landratsamt Weimarer Land - Allgemeiner Sozialer Dienst/ Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Aktuelles
Die Hauptaufgabe das Allgemeinen Sozialen Dienstes besteht in der Prüfung der Leistungsgewährung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem 2. Teil des Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
Anzahl: 200
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)
Formulare
ANLAGE zum Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe (Frühförderung) für Kinder von 0-6 Jahren
Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe (Frühförderung) für Kinder von 0-6 Jahren
Gültigkeitsgebiet
Thüringen