Frühförderung

    Frühförderung behinderter Kinder

    Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat, dann können Sie verschiedene Angebote zur Frühförderung für Ihr Kind in Anspruch nehmen.

    Beschreibung

    Die Früherkennung, die Frühförderung und die Behandlung behinderter, von Behinderung bedrohter und entwicklungsverzögerter Kinder - von der Geburt bis zum Schuleintritt -gehören zu den ambulant/mobilen Leistungsangeboten der Thüringer Frühförderstellen. Die Förder- und Behandlungsangebote werden familien- und wohnortnah vorgehalten und umfassen auch die Beratung und Anleitung der Eltern bzw. Bezugspersonen.

    Interdisziplinäre Frühförderstellen bieten nach Bedarf und Notwendigkeit medizinisch- therapeutische, psychologische und pädagogische Leistungen, insbesondere im Zusammenwirken mit den Fachkräften der Sozialpädiatrischen Zentren, den Kinderärzten und den Therapeuten an, um aus unterschiedlichen Blickwinkeln möglichst alle Facetten kindlicher Entwicklung und familiärer Problemlagen frühzeitig zu erkennen und behandeln zu können.

    Frühförderung für hör- und sehgeschädigte Kinder

    Kinder mit einer Sinnesbeeinträchtigung (hör- und sehgeschädigte Kinder, Kinder mit zentralen Störungen der auditiven und visuellen Wahrnehmung und Verarbeitung sowie von Behinderung bedrohte Kinder sinnesgeschädigter Eltern) können zusätzlich zu den medizinischen Hilfen Frühförderung in den landesweit ausgerichteten Überregionalen Frühförderstellen erhalten.

    Das Vorliegen einer Sinnesbehinderung macht ein spezifisches Vorgehen bei der Entwicklungsförderung notwendig und wird durch speziell ausgebildete Fachkräfte gewährleistet. Die heilpädagogische und ganzheitliche Förderung erfolgt in der Regel mobil, d. h. die Kinder werden in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld (elterlichen Wohnung oder Kindertageseinrichtung) aufgesucht.

    Hinweise für Erfurt: Beratungsangebote für Kinder mit Behinderung

    Information und Beratung der Eltern zu den Angeboten der Träger mit Frühförderung bzw. Betreuungsplätzen in integrativen Kindergruppen der Kindertagesstätten und Kindergärten in kommunaler und freier Trägerschaft, sowie Vergabe entsprechender Betreuungsplätze in kommunaler Trägerschaft

    Zuständigkeit

    Die Antragstellung erfolgt durch die Eltern oder Personensorgeberechtigten beim zuständigen Sozialamt der Landkreise oder kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Kinder- und Jugendförderung

    Adresse

    Besucheranschrift

    Steinplatz 1

    99085 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Augustinerkloster
      Linie:
      • Straßenbahn: 1, 5
    • Haltestelle: Steinplatz
      Linie:
      • Bus: 9

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00

    Kontakt

    Fax: 0361 655-4709

    Telefon Festnetz: 0361 655-4751

    E-Mail: Jugendamt@Erfurt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Erfurt: Beratungsangebote für Kinder mit Behinderung

    keine

    Kosten

    Hinweise für Erfurt: Beratungsangebote für Kinder mit Behinderung

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schulbegleitung, Gehörlosenbetreuung, Schulweghilfe, Eingliederungshilfe, Taube, Gehörlosenberatung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de