Frühförderung behinderter Kinder
Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat, dann können Sie verschiedene Angebote zur Frühförderung für Ihr Kind in Anspruch nehmen.
Beschreibung
Die Früherkennung, die Frühförderung und die Behandlung behinderter, von Behinderung bedrohter und entwicklungsverzögerter Kinder - von der Geburt bis zum Schuleintritt -gehören zu den ambulant/mobilen Leistungsangeboten der Thüringer Frühförderstellen. Die Förder- und Behandlungsangebote werden familien- und wohnortnah vorgehalten und umfassen auch die Beratung und Anleitung der Eltern bzw. Bezugspersonen.
Interdisziplinäre Frühförderstellen bieten nach Bedarf und Notwendigkeit medizinisch- therapeutische, psychologische und pädagogische Leistungen, insbesondere im Zusammenwirken mit den Fachkräften der Sozialpädiatrischen Zentren, den Kinderärzten und den Therapeuten an, um aus unterschiedlichen Blickwinkeln möglichst alle Facetten kindlicher Entwicklung und familiärer Problemlagen frühzeitig zu erkennen und behandeln zu können.
Frühförderung für hör- und sehgeschädigte Kinder
Kinder mit einer Sinnesbeeinträchtigung (hör- und sehgeschädigte Kinder, Kinder mit zentralen Störungen der auditiven und visuellen Wahrnehmung und Verarbeitung sowie von Behinderung bedrohte Kinder sinnesgeschädigter Eltern) können zusätzlich zu den medizinischen Hilfen Frühförderung in den landesweit ausgerichteten Überregionalen Frühförderstellen erhalten.
Das Vorliegen einer Sinnesbehinderung macht ein spezifisches Vorgehen bei der Entwicklungsförderung notwendig und wird durch speziell ausgebildete Fachkräfte gewährleistet. Die heilpädagogische und ganzheitliche Förderung erfolgt in der Regel mobil, d. h. die Kinder werden in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld (elterlichen Wohnung oder Kindertageseinrichtung) aufgesucht.
Hinweise für Erfurt: Beratungsangebote für Kinder mit Behinderung
Information und Beratung der Eltern zu den Angeboten der Träger mit Frühförderung bzw. Betreuungsplätzen in integrativen Kindergruppen der Kindertagesstätten und Kindergärten in kommunaler und freier Trägerschaft, sowie Vergabe entsprechender Betreuungsplätze in kommunaler Trägerschaft
Information und Beratung der Eltern zu den Angeboten der Träger mit Frühförderung bzw. Betreuungsplätzen in integrativen Kindergruppen der Kindertagesstätten und Kindergärten in kommunaler und freier Trägerschaft, sowie Vergabe entsprechender Betreuungsplätze in kommunaler Trägerschaft
Zuständigkeit
Die Antragstellung erfolgt durch die Eltern oder Personensorgeberechtigten beim zuständigen Sozialamt der Landkreise oder kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Kinder- und Jugendförderung
Adresse
Besucheranschrift
Augustinerkloster
Straßenbahn: 1, 5
Steinplatz
Bus: 9
Hausanschrift
99111 Erfurt
Augustinerkloster
Straßenbahn: 1, 5
Steinplatz
Bus: 9
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Erfurt: Beratungsangebote für Kinder mit Behinderung
keine
keine
Kosten
Hinweise für Erfurt: Beratungsangebote für Kinder mit Behinderung
keine
keine
Gültigkeitsgebiet
Thüringen