Behinderung Feststellung

    Feststellung einer Behinderung beantragen

    Wenn bei Ihnen eine Behinderung vorliegt und Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, dann können Sie einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung stellen. Dabei wird auch der Grad der Behinderung festgestellt.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine länger als 6 Monate andauernde Gesundheitsstörung beziehungsweise Krankheit haben und diese als Behinderung anerkennen lassen möchten, dann können Sie dies beantragen.

    Sollte die Prüfung der benötigten Unterlagen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, so kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.

    Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Die dazugehörigen Merkzeichen werden gegebenenfalls in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.

    Folgende Merkzeichen können durch die zuständige Behörde anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:

    • G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr,
    • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung,
    • H – Hilflosigkeit,
    • B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel,
    • RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss,
    • GL – Gehörlosigkeit,
    • BL – Blindheit,
    • TBL – Taubblindheit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Stadtverwaltung Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise das zuständige Landratsamt Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Weimarer Land - Versorgungsverwaltung

    Aktuelles

    Feststellung einer Behinderung und den Grad einer Behinderung sowie eventueller Merkzeichen nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Gewährung von Sinnesbehindertengeld für „blinde, gehörlose oder taubblinde“ Menschen nach dem Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz (ThürSinnbGG) Gewährung von Blindenhilfe für blinde Menschen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstrasse 28

    99510 Apolda

    Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
    Anzahl: 200
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)

    Formulare

    Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht gemäß § 152 Neuntem Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
    Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und von Merkzeichen, Ausstellung eines Ausweises

    Version

    Technisch erstellt am 21.07.2021 (von: Eckert, Maren)

    Technisch geändert am 18.01.2024 (von: Franke, Nele)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Landratsamt Weimarer Land - Leistungen der Eingliederungshilfe nach Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX)

    Aktuelles

    Die Leistungen der Eingliederungshilfe bestehen aus vier Leistungsgruppen. Diese sind zum einen "Leistungen zur medizinischen Rehabilitation". Sie entsprechen den Rehabi­litationsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leistungen "Teilhabe am Arbeitsleben" sind für Menschen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.  Hilfen zur angemessenen Schul- oder Berufsausbildung für behinderte Kinder und junge Menschen oder technische Hilfsmittel gehören zu den "Leistungen zur Teilhabe an Bildung" . "Leistungen zur Sozialen Teilhabe" sollen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen oder erleichtern.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstrasse 28

    99510 Apolda

    Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
    Anzahl: 200
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)

    Version

    Technisch erstellt am 21.07.2021 (von: Eckert, Maren)

    Technisch geändert am 16.01.2024 (von: Franke, Nele)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Alexanderstraße 7

    99448 Kranichfeld

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036450 345-0

    Fax: 036450 345-15

    E-Mail: skrypniak@vg-kranichfeld.de

    Version

    Technisch erstellt am 04.04.2007 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Antragsformular
    • falls vorhanden: Feststellung über den Grad der Behinderung, der Rentenbescheid oder eine entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung (zum Beispiel Bescheid einer Berufsgenossenschaft oder eines Versorgungsamts oder einer anderen Feststellungsbehörde)
    • ein aktuelles Passfoto
    • wenn möglich: medizinische Unterlagen (zum Beispiel Gutachten); Ärztliche Unterlagen werden sonst durch die zuständige Stelle von Ärztinnen/Ärzten, Krankenhäusern etc. angefordert
    • bei Vertretung: Vollmacht oder Ausweis der betreuenden Person 
    • für Antragstellende ohne Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats: Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt

    Voraussetzungen

    • Sie sind in Ihrer Gesundheit länger als sechs Monate so beeinträchtigt, dass Ihnen dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder sie verhindert wird.
    • Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind durch ärztliche Unterlagen belegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    • Die Feststellung der Behinderung erfolgt auf Antrag.
    • Der Antrag kann zunächst formlos gestellt werden.
    • Haben Sie den Antrag zunächst formlos gestellt, müssen Sie das Formular der zuständigen Stelle im Nachgang ausfüllen und einreichen.
    • Nach Antragstellung werden die von Ihnen gegebenenfalls eingereichten Unterlagen geprüft. 
    • Sofern notwendig fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt zu klären.
    • Alle dann vorhandenen Unterlagen werden erneut geprüft.
    • Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Bescheid, mit dem für Sie gegebenenfalls ein Grad der Behinderung sowie etwaige Merkzeichen festgestellt werden.

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen beachten.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate

    Kosten

     Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Bei einer festgestellten Schwerbehinderung können Sie steuerliche Vergünstigungen erhalten.
    • Bei bestimmten gesundheitlichen Voraussetzungen werden Merkzeichen zuerkannt, die zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen berechtigen, wie unentgeltliche Beförderung im ÖPNV, unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson, Kraftfahrzeugsteuerermäßigung oder –befreiung, Parkerleichterungen und Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

    Version

    Technisch erstellt am 29.05.2009 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)