Behinderung Feststellung

    Behinderung Feststellung beantragen

    Wenn bei Ihnen eine Behinderung vorliegt und Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, dann können Sie einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung stellen. Dabei wird auch der Grad der Behinderung festgestellt.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine länger als 6 Monate andauernde Gesundheitsstörung beziehungsweise Krankheit haben und diese als Behinderung anerkennen lassen möchten, dann können Sie dies beantragen.

    Sollte die Prüfung der benötigten Unterlagen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, so kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.

    Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Die dazugehörigen Merkzeichen werden gegebenenfalls in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.

    Folgende Merkzeichen können durch die zuständige Behörde anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:

    • G - erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr,
    • aG - außergewöhnliche Gehbehinderung,
    • H - Hilflosigkeit,
    • B - Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel,
    • RF - Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss,
    • GL - Gehörlosigkeit,
    • BL - Blindheit,
    • TBL - Taubblindheit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Stadtverwaltung Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise das zuständige Landratsamt Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Wartburgkreis - Amt für Versorgung und Migration

    Adresse

    Hausanschrift

    Erzberger Allee 14

    36433 Bad Salzungen

    Parkplätze

    • Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
      Anzahl: 0  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Landratsamt
      Linie:
      • Bus: Stadtlinie A

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 03695 61-7599

    Telefon Festnetz: 03695 61-7500

    E-Mail: versorgung.migration@wartburgkreis.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Wartburgkreis

    Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis

    IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10

    BIC: HELADEF1WAK

    Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer bitte den Haupteingang benutzen. Der Empfang von De-Mail ist in Kürze verfügbar.

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Antragsformular
    • falls vorhanden: Feststellung über den Grad der Behinderung, der Rentenbescheid oder eine entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung (zum Beispiel Bescheid einer Berufsgenossenschaft oder eines Versorgungsamts oder einer anderen Feststellungsbehörde)
    • ein aktuelles Passfoto
    • wenn möglich: medizinische Unterlagen (zum Beispiel Gutachten); Ärztliche Unterlagen werden sonst durch die zuständige Stelle von Ärztinnen/Ärzten, Krankenhäusern etc. angefordert
    • bei Vertretung: Vollmacht oder Ausweis der betreuenden Person 
    • für Antragstellende ohne Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats: Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt

    Voraussetzungen

    • Sie sind in Ihrer Gesundheit länger als sechs Monate so beeinträchtigt, dass Ihnen dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder sie verhindert wird.
    • Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind durch ärztliche Unterlagen belegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    • Die Feststellung der Behinderung erfolgt auf Antrag.
    • Der Antrag kann zunächst formlos gestellt werden.
    • Haben Sie den Antrag zunächst formlos gestellt, müssen Sie das Formular der zuständigen Stelle im Nachgang ausfüllen und einreichen.
    • Nach Antragstellung werden die von Ihnen gegebenenfalls eingereichten Unterlagen geprüft. 
    • Sofern notwendig fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt zu klären.
    • Alle dann vorhandenen Unterlagen werden erneut geprüft.
    • Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Bescheid, mit dem für Sie gegebenenfalls ein Grad der Behinderung sowie etwaige Merkzeichen festgestellt werden.

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen beachten.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate

    Kosten

     Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Bei einer festgestellten Schwerbehinderung können Sie steuerliche Vergünstigungen erhalten.
    • Bei bestimmten gesundheitlichen Voraussetzungen werden Merkzeichen zuerkannt, die zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen berechtigen, wie unentgeltliche Beförderung im ÖPNV, unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson, Kraftfahrzeugsteuerermäßigung oder -befreiung, Parkerleichterungen und Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Nachteilsausgleich, Schwerbehindertenantragstellung, Gehörlosigkeit, Merkzeichen Behinderung, gehörlos, Feststellung einer Behinderung, Blindheit, Verschlechterungsantrag, Grad der Behinderung, Gehbehinderung, Schwerbehindertenausweis, Rundfunkgebührenermäßigung, gehbehindert, Merkzeichen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de