• Ellrich (Landkreis Nordhausen, Thüringen)
Behinderung Feststellung

Feststellung einer Behinderung beantragen

Wenn bei Ihnen eine Behinderung vorliegt und Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, dann können Sie einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung stellen. Dabei wird auch der Grad der Behinderung festgestellt.

Beschreibung

Wenn Sie eine länger als 6 Monate andauernde Gesundheitsstörung beziehungsweise Krankheit haben und diese als Behinderung anerkennen lassen möchten, dann können Sie dies beantragen.

Sollte die Prüfung der benötigten Unterlagen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, so können Sie einen Schwerbehindertenausweis separat beantragen.

Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Die dazugehörigen Merkzeichen werden gegebenenfalls in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.

Folgende Merkzeichen können durch die zuständige Behörde anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:

  • G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H – Hilflosigkeit
  • B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
  • GL – Gehörlosigkeit
  • BL – Blindheit
  • TBL – Taubblindheit

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt beziehungsweise Landratsamt des Landkreises

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Stadtverwaltung Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise das zuständige Landratsamt Ihres Landkreises.

Ansprechpartner

Landratsamt Nordhausen - BürgerServiceZentrum

Aktuelles

Weitere Informationen zum BürgerServiceZentrum des Landratsamtes Nordhausen finden Sie unter https://landkreis-nordhausen.de/buergerservicezentrum.

Adresse

Hausanschrift

Behringstraße 3

99734 Nordhausen

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 08:00-12:00 Uhr Dienstag 08:00-16:00 Uhr Donnerstag 08:00-18:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhr Nutzen Sie bitte unseren Terminservice unter https://termine.landkreis-nordhausen.de/ ! Für die  Zulassungsbehörde  ist aufgrund des hohen Kundenaufkommens unbedingt eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich . 

Kontakt

Telefon Festnetz: 03631 911-9119

E-Mail: bsz-info@lrandh.thueringen.de(Zulassung & Fahrerlaubnis)

De-Mail: info@lrandh.de-mail.de

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Bargeldzahlung

Weitere Informationen

Nutzen Sie unsere Online-Anträge! Mehr unter: https://landkreis-nordhausen.de/digitale-antraege

Version

Technisch erstellt am 28.02.2007

Technisch geändert am 15.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • falls vorhanden: Feststellung über den Grad der Behinderung, der Rentenbescheid oder eine entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung (zum Beispiel Bescheid einer Berufsgenossenschaft oder eines Versorgungsamts oder einer anderen Feststellungsbehörde)
  • ein aktuelles Passfoto (nur sofern ein Schwerbehindertenausweis beantragt wird)
  • wenn möglich: medizinische Unterlagen (zum Beispiel Gutachten); Ärztliche Unterlagen werden sonst durch die zuständige Stelle von Ärztinnen/Ärzten, Krankenhäusern etc. angefordert
  • bei Vertretung: Vollmacht oder Ausweis der betreuenden Person 
  • für Antragstellende ohne Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats: Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt

Voraussetzungen

  • Sie sind in Ihrer Gesundheit länger als sechs Monate so beeinträchtigt, dass Ihnen dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder sie verhindert wird.
  • Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind durch ärztliche Unterlagen belegt.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Verfahrensablauf

  • Die Feststellung der Behinderung erfolgt auf Antrag.
  • Der Antrag kann zunächst formlos gestellt werden.
  • Haben Sie den Antrag zunächst formlos gestellt, müssen Sie das Formular der zuständigen Stelle im Nachgang ausfüllen und einreichen.
  • Nach Antragstellung werden die von Ihnen gegebenenfalls eingereichten Unterlagen geprüft. 
  • Sofern notwendig fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt zu klären.
  • Alle dann vorhandenen Unterlagen werden erneut geprüft.
  • Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Bescheid, mit dem für Sie gegebenenfalls ein Grad der Behinderung sowie etwaige Merkzeichen festgestellt werden.

Fristen

Sie müssen keine Fristen beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.

Kosten

 Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

  • Bei einer festgestellten Schwerbehinderung können Sie steuerliche Vergünstigungen erhalten.
  • Bei bestimmten gesundheitlichen Voraussetzungen werden Merkzeichen zuerkannt, die zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen berechtigen, wie unentgeltliche Beförderung im ÖPNV, unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson, Kraftfahrzeugsteuerermäßigung oder –befreiung, Parkerleichterungen und Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) am 04.02.2025

Version

Technisch erstellt am 29.05.2009

Technisch geändert am 05.02.2025

Stichwörter

Gehörlosigkeit, Schwerbehindertenausweis, Rundfunkgebührenermäßigung, Grad der Behinderung, Merkzeichen, Blindheit, Feststellung einer Behinderung, gehbehindert, Schwerbehindertenantragstellung, gehörlos, Nachteilsausgleich, Gehbehinderung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024