Feststellung einer Behinderung beantragen
Wenn bei Ihnen eine Behinderung vorliegt und Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, dann können Sie einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung stellen. Dabei wird auch der Grad der Behinderung festgestellt.
Beschreibung
Wenn Sie eine länger als 6 Monate andauernde Gesundheitsstörung beziehungsweise Krankheit haben und diese als Behinderung anerkennen lassen möchten, dann können Sie dies beantragen.
Sollte die Prüfung der benötigten Unterlagen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, so kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Die dazugehörigen Merkzeichen werden gegebenenfalls in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.
Folgende Merkzeichen können durch die zuständige Behörde anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:
- G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr,
- aG – außergewöhnliche Gehbehinderung,
- H – Hilflosigkeit,
- B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel,
- RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss,
- GL – Gehörlosigkeit,
- BL – Blindheit,
- TBL – Taubblindheit.
Hinweise für Erfurt: Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
Die Stadtverwaltung Erfurt prüft das Vorliegen einer Behinderung, den Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen auf Antrag des behinderten Menschen entsprechend den Regelungen nach § 152 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Die Stadtverwaltung Erfurt prüft das Vorliegen einer Behinderung, den Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen auf Antrag des behinderten Menschen entsprechend den Regelungen nach § 152 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Stadtverwaltung Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise das zuständige Landratsamt Ihres Landkreises.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
Adresse
Besucheranschrift
Augustinerkloster
Straßenbahn: 1, 5
Hausanschrift
99111 Erfurt
Augustinerkloster
Straßenbahn: 1, 5
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 11:30 Dienstag 08:30 - 11:30 und 13:30 - 17:30 Donnerstag 08:30 - 11:30 Freitag 08:30 - 11:30
Kontakt
Formulare
Leistung: Hinweise und Antrag auf Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- falls vorhanden: Feststellung über den Grad der Behinderung, der Rentenbescheid oder eine entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung (zum Beispiel Bescheid einer Berufsgenossenschaft oder eines Versorgungsamts oder einer anderen Feststellungsbehörde)
- ein aktuelles Passfoto
- wenn möglich: medizinische Unterlagen (zum Beispiel Gutachten); Ärztliche Unterlagen werden sonst durch die zuständige Stelle von Ärztinnen/Ärzten, Krankenhäusern etc. angefordert
- bei Vertretung: Vollmacht oder Ausweis der betreuenden Person
- für Antragstellende ohne Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats: Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt
Hinweise für Erfurt: Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
Antrag nach dem Schwerbehindertengesetz.
Antrag nach dem Schwerbehindertengesetz.
Voraussetzungen
- Sie sind in Ihrer Gesundheit länger als sechs Monate so beeinträchtigt, dass Ihnen dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder sie verhindert wird.
- Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind durch ärztliche Unterlagen belegt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Verfahrensablauf
- Die Feststellung der Behinderung erfolgt auf Antrag.
- Der Antrag kann zunächst formlos gestellt werden.
- Haben Sie den Antrag zunächst formlos gestellt, müssen Sie das Formular der zuständigen Stelle im Nachgang ausfüllen und einreichen.
- Nach Antragstellung werden die von Ihnen gegebenenfalls eingereichten Unterlagen geprüft.
- Sofern notwendig fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt zu klären.
- Alle dann vorhandenen Unterlagen werden erneut geprüft.
- Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Bescheid, mit dem für Sie gegebenenfalls ein Grad der Behinderung sowie etwaige Merkzeichen festgestellt werden.
Fristen
Sie müssen keine Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
3 Monate
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise für Erfurt: Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
keine
keine
Hinweise (Besonderheiten)
- Bei einer festgestellten Schwerbehinderung können Sie steuerliche Vergünstigungen erhalten.
- Bei bestimmten gesundheitlichen Voraussetzungen werden Merkzeichen zuerkannt, die zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen berechtigen, wie unentgeltliche Beförderung im ÖPNV, unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson, Kraftfahrzeugsteuerermäßigung oder –befreiung, Parkerleichterungen und Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.
Hinweise für Erfurt: Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
Die Bearbeitung der Anträge (entsprechend dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens) wird im Haus der sozialen Dienste, Juri-Gagarin-Ring 150, durch folgende Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter durchgeführt:
Name
Raum
Buchstaben
Telefon-Nr.
Frau Möller
005
Sachgebietsleiterin
0361 655-6340
Herr Dittmar
004
K
0361 655-6345
Frau Grobe
006
R, F
0361 655-6341
Frau Wiedenhöft
007
A, C, I, O, Q, T
0361 655-6342
Herr Heitmann
008
Sch
0361 655-6347
Frau Günther
009
H
0361 655-6346
Frau Stockhaus
010
L, G
0361 655-6343
Frau Beständig
010
L, G
0361 655-6344
Frau Möller, K.
011
M, N
0361 655-6368
Frau Großer
012
V, E, P
0361 655-6369
Frau Löwe
014
B
0361 655-6348
Frau Stange
014
W, U, X, Y
0361 655-6349
Frau Hiltmann
008
S, D
0361 655-6385
Frau Henning
003
St, Z, J
0361 655-6148
Fax: 0361 655-6576
E-Mail: leistung.soziales@erfurt.de
Hinweis
Bitte beachten Sie im Zuge der Antragstellung auch das Merkblatt nach dem Schwerbehindertenfeststellungsverfahren .
Die Bearbeitung der Anträge (entsprechend dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens) wird im Haus der sozialen Dienste, Juri-Gagarin-Ring 150, durch folgende Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter durchgeführt:
Name
Raum
Buchstaben
Telefon-Nr.
Frau Möller
005
Sachgebietsleiterin
0361 655-6340
Herr Dittmar
004
K
0361 655-6345
Frau Grobe
006
R, F
0361 655-6341
Frau Wiedenhöft
007
A, C, I, O, Q, T
0361 655-6342
Herr Heitmann
008
Sch
0361 655-6347
Frau Günther
009
H
0361 655-6346
Frau Stockhaus
010
L, G
0361 655-6343
Frau Beständig
010
L, G
0361 655-6344
Frau Möller, K.
011
M, N
0361 655-6368
Frau Großer
012
V, E, P
0361 655-6369
Frau Löwe
014
B
0361 655-6348
Frau Stange
014
W, U, X, Y
0361 655-6349
Frau Hiltmann
008
S, D
0361 655-6385
Frau Henning
003
St, Z, J
0361 655-6148
Fax: 0361 655-6576
E-Mail: leistung.soziales@erfurt.de
Hinweis
Bitte beachten Sie im Zuge der Antragstellung auch das Merkblatt nach dem Schwerbehindertenfeststellungsverfahren .
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie