Behinderung Feststellung

    Behinderung Feststellung beantragen

    Wenn bei Ihnen eine Behinderung vorliegt und Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, dann können Sie einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung stellen. Dabei wird auch der Grad der Behinderung festgestellt.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine länger als 6 Monate andauernde Gesundheitsstörung beziehungsweise Krankheit haben und diese als Behinderung anerkennen lassen möchten, dann können Sie dies beantragen.

    Sollte die Prüfung der benötigten Unterlagen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, so kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.

    Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Die dazugehörigen Merkzeichen werden gegebenenfalls in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.

    Folgende Merkzeichen können durch die zuständige Behörde anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:

    • G - erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr,
    • aG - außergewöhnliche Gehbehinderung,
    • H - Hilflosigkeit,
    • B - Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel,
    • RF - Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss,
    • GL - Gehörlosigkeit,
    • BL - Blindheit,
    • TBL - Taubblindheit.

    Hinweise für Erfurt: Schwerbehindertenfeststellungsverfahren

    Die Stadtverwaltung Erfurt prüft das Vorliegen einer Behinderung, den Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen auf Antrag des behinderten Menschen entsprechend den Regelungen nach § 152 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Stadtverwaltung Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise das zuständige Landratsamt Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Schwerbehindertenfeststellungsverfahren

    Adresse

    Besucheranschrift

    Juri-Gagarin-Ring 150

    99084 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Augustinerkloster
      Linie:
      • Straßenbahn: 1, 5

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 11:30 Dienstag 08:30 - 11:30 und 13:30 - 17:30 Donnerstag 08:30 - 11:30 Freitag 08:30 - 11:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 655-6340

    Fax: 0361 655-6299

    E-Mail: leistung.soziales@erfurt.de

    Internet

    Formulare

    Leistung: Hinweise und Antrag auf Schwerbehindertenfeststellungsverfahren

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Antragsformular
    • falls vorhanden: Feststellung über den Grad der Behinderung, der Rentenbescheid oder eine entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung (zum Beispiel Bescheid einer Berufsgenossenschaft oder eines Versorgungsamts oder einer anderen Feststellungsbehörde)
    • ein aktuelles Passfoto
    • wenn möglich: medizinische Unterlagen (zum Beispiel Gutachten); Ärztliche Unterlagen werden sonst durch die zuständige Stelle von Ärztinnen/Ärzten, Krankenhäusern etc. angefordert
    • bei Vertretung: Vollmacht oder Ausweis der betreuenden Person 
    • für Antragstellende ohne Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats: Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt

    Hinweise für Erfurt: Schwerbehindertenfeststellungsverfahren

    Antrag nach dem Schwerbehindertengesetz.

    Voraussetzungen

    • Sie sind in Ihrer Gesundheit länger als sechs Monate so beeinträchtigt, dass Ihnen dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder sie verhindert wird.
    • Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind durch ärztliche Unterlagen belegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    • Die Feststellung der Behinderung erfolgt auf Antrag.
    • Der Antrag kann zunächst formlos gestellt werden.
    • Haben Sie den Antrag zunächst formlos gestellt, müssen Sie das Formular der zuständigen Stelle im Nachgang ausfüllen und einreichen.
    • Nach Antragstellung werden die von Ihnen gegebenenfalls eingereichten Unterlagen geprüft. 
    • Sofern notwendig fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt zu klären.
    • Alle dann vorhandenen Unterlagen werden erneut geprüft.
    • Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Bescheid, mit dem für Sie gegebenenfalls ein Grad der Behinderung sowie etwaige Merkzeichen festgestellt werden.

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen beachten.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate

    Kosten

     Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise für Erfurt: Schwerbehindertenfeststellungsverfahren

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Bei einer festgestellten Schwerbehinderung können Sie steuerliche Vergünstigungen erhalten.
    • Bei bestimmten gesundheitlichen Voraussetzungen werden Merkzeichen zuerkannt, die zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen berechtigen, wie unentgeltliche Beförderung im ÖPNV, unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson, Kraftfahrzeugsteuerermäßigung oder -befreiung, Parkerleichterungen und Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.

    Hinweise für Erfurt: Schwerbehindertenfeststellungsverfahren

    Die Bearbeitung der Anträge (entsprechend dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens) wird im Haus der sozialen Dienste, Juri-Gagarin-Ring 150, durch folgende Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter durchgeführt:

    Name

    Raum

    Buchstaben

    Telefon-Nr.

    Frau Möller

    005

    Sachgebietsleiterin

    0361 655-6340

    Herr Dittmar

    004

    K

    0361 655-6345

    Frau Grobe

    006

    R, F

    0361 655-6341

    Frau Wiedenhöft

    007

    A, C, I, O, Q, T

    0361 655-6342

    Herr Heitmann

    008

    Sch

    0361 655-6347

    Frau Günther

    009

    H

    0361 655-6346

    Frau Stockhaus

    010

    L, G

    0361 655-6343

    Frau Beständig

    010

    L, G

    0361 655-6344

    Frau Möller, K.

    011

    M, N

    0361 655-6368

    Frau Großer

    012

    V, E, P

    0361 655-6369

    Frau Löwe

    014

    B

    0361 655-6348

    Frau Stange

    014

    W, U, X, Y

    0361 655-6349

    Frau Hiltmann

    008

    S, D

    0361 655-6385

    Frau Henning

    003

    St, Z, J

    0361 655-6148

    Fax: 0361 655-6576

    E-Mail: leistung.soziales@erfurt.de

    Hinweis

    Bitte beachten Sie im Zuge der Antragstellung auch das Merkblatt nach dem Schwerbehindertenfeststellungsverfahren .

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gehbehinderung, Verschlechterungsantrag, Blindheit, Merkzeichen Behinderung, Feststellung einer Behinderung, Rundfunkgebührenermäßigung, Grad der Behinderung, Schwerbehindertenantragstellung, Schwerbehindertenausweis, Merkzeichen, Nachteilsausgleich, gehbehindert, gehörlos, Gehörlosigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English