Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung

    Vor der Einschulung wird vom Gesundheitsamt eine Einschulungsuntersuchung der Kinder durchgeführt.

    Beschreibung

    § 120 ThürSchulO Feststellung zur Entwicklung

    (1) Der Schulleiter meldet dem zuständigen Schulamt und dem Gesundheitsamt bis zum 20. Mai die Namen der für das übernächste Schuljahr zur Einschulung angemeldeten Kinder, deren Geburtsdatum und die Anschriften der Eltern.

    (2) Vom Gesundheitsamt wird im Einvernehmen mit dem Schulleiter die schulärztliche Untersuchung aller angemeldeten Kinder vorgenommen. Die Eltern sind rechtzeitig vor der Untersuchung zu benachrichtigen. Sie haben das Recht, bei der Untersuchung anwesend zu sein.

    (3) Das Gesundheitsamt benennt bis zum 15. Mai des Kalenderjahres, in dem die Einschulung erfolgen soll, dem zuständigen Schulamt und der zuständigen Schule unter Angabe von Gründen die Kinder, bei denen aufgrund einer medizinischen Indikation die Voraussetzungen für ein erfolgreiches schulisches Lernen noch nicht gegeben sind.

    (4) Die Grundschule führt bis zum 15. Mai für die vorzeitig zum Schulbesuch angemeldeten Kinder auf Antrag der Eltern Maßnahmen zur Feststellung der Entwicklung durch. Satz 1 gilt für die Gemeinschaftsschule nach § 119 Abs. 1 Satz 2 entsprechend.

    § 18 ThürSchulG

    (3) Ein schulpflichtiges Kind kann im Ausnahmefall auf Antrag der Eltern einmal für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden, wenn aufgrund einer medizinischen Indikation die Voraussetzungen für ein erfolgreiches schulisches Lernen noch nicht gegeben sind. Die Entscheidung trifft der Schulleiter insbesondere auf der Grundlage der schulärztlichen Untersuchung.

    Kinder sind zur Teilnahme an den schulärztlichen Schulaufnahmeuntersuchungen verpflichtet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst und Gesundheitsförderung

    Beschreibung

    Schulärztlicher Dienst

    Der Schulärztliche Dienst führt die Schuleingangsuntersuchungen sowie Hör- und Sehtests von Kindergartenkindern und die Vorsorgeuntersuchungen in den Schulen durch. Im Rahmen der schulärztlichen Sprechstunde beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Personensorgeberechtigte zu Schulproblemen und Verhaltensauffälligkeiten, Impfschutz und Ernährungsfragen.

    Jugendzahnärztlicher Dienst

    Der Jugendzahnärztliche Dienst führt zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen an Schulen und Kindertagesstätten entsprechend der gesetzlichen Grundlagen durch. Im Rahmen der gruppenprophylaktischen Maßnahmen findet neben der Vermittlung der richtigen Zahnputztechnik und einer Ernährungsberatung bei vorliegendem Einverständnis der Sorgeberechtigten eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoriden statt. In Amtshilfe werden zahnärztliche Gutachten für andere Ämter und Behörden erstellt.

    Gesundheitsförderung

    Das Gesundheitsamt organisiert offene Gesprächsrunden in Schulen oder Projekten zu den Themen: Suchtprävention, Gesunde Ernährung und Essstörungen, Selbstbewusstsein stärken, Mein Körper, Körperhygiene, Pubertät, Liebe, Sex, Partnerschaft, Verhütung sowie AIDS. Bei persönlichen Fragen zur Sucht (Rauchen, Alkohol, Drogen) können Sie sich an die Psychosoziale Beratungs- und ambulante Behandlungsstelle für Suchtgefährdete, Suchtkranke und ihre Angehörigen (PSBS) in Sömmerda wenden.

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Hausanschrift

    Wielandstraße 4

    99610 Sömmerda

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 60  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Regio Südost
    • Haltestelle: Wielandstraße
      Linie:
      • Bus: 212
    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: 200, 201, 205, 206, 208, 209, 210, 211, 212, 216, 220, 242, 243

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-781(Sekretariat)

    E-Mail: gesundheitsamt@lra-soemmerda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Impfausweis, U-Untersuchungsheft, falls vorhanden Hilfsmittel (z.B.: Brille).

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 01.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schuluntersuchung, Gesundheitsamt, Schuleingangsuntersuchung, Schulaufnahmeuntersuchung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de