Einschulungsuntersuchung
Vor der Einschulung wird vom Gesundheitsamt eine Einschulungsuntersuchung der Kinder durchgeführt.
Beschreibung
§ 120 ThürSchulO Feststellung zur Entwicklung
(1) Der Schulleiter meldet dem zuständigen Schulamt und dem Gesundheitsamt bis zum 20. Mai die Namen der für das übernächste Schuljahr zur Einschulung angemeldeten Kinder, deren Geburtsdatum und die Anschriften der Eltern.
(2) Vom Gesundheitsamt wird im Einvernehmen mit dem Schulleiter die schulärztliche Untersuchung aller angemeldeten Kinder vorgenommen. Die Eltern sind rechtzeitig vor der Untersuchung zu benachrichtigen. Sie haben das Recht, bei der Untersuchung anwesend zu sein.
(3) Das Gesundheitsamt benennt bis zum 15. Mai des Kalenderjahres, in dem die Einschulung erfolgen soll, dem zuständigen Schulamt und der zuständigen Schule unter Angabe von Gründen die Kinder, bei denen aufgrund einer medizinischen Indikation die Voraussetzungen für ein erfolgreiches schulisches Lernen noch nicht gegeben sind.
(4) Die Grundschule führt bis zum 15. Mai für die vorzeitig zum Schulbesuch angemeldeten Kinder auf Antrag der Eltern Maßnahmen zur Feststellung der Entwicklung durch. Satz 1 gilt für die Gemeinschaftsschule nach § 119 Abs. 1 Satz 2 entsprechend.
§ 18 ThürSchulG
(3) Ein schulpflichtiges Kind kann im Ausnahmefall auf Antrag der Eltern einmal für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden, wenn aufgrund einer medizinischen Indikation die Voraussetzungen für ein erfolgreiches schulisches Lernen noch nicht gegeben sind. Die Entscheidung trifft der Schulleiter insbesondere auf der Grundlage der schulärztlichen Untersuchung.
Kinder sind zur Teilnahme an den schulärztlichen Schulaufnahmeuntersuchungen verpflichtet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst und Gesundheitsförderung
Beschreibung
Schulärztlicher Dienst
Der Schulärztliche Dienst führt die Schuleingangsuntersuchungen sowie Hör- und Sehtests von Kindergartenkindern und die Vorsorgeuntersuchungen in den Schulen durch. Im Rahmen der schulärztlichen Sprechstunde beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Personensorgeberechtigte zu Schulproblemen und Verhaltensauffälligkeiten, Impfschutz und Ernährungsfragen.
Jugendzahnärztlicher Dienst
Der Jugendzahnärztliche Dienst führt zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen an Schulen und Kindertagesstätten entsprechend der gesetzlichen Grundlagen durch. Im Rahmen der gruppenprophylaktischen Maßnahmen findet neben der Vermittlung der richtigen Zahnputztechnik und einer Ernährungsberatung bei vorliegendem Einverständnis der Sorgeberechtigten eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoriden statt. In Amtshilfe werden zahnärztliche Gutachten für andere Ämter und Behörden erstellt.
Gesundheitsförderung
Das Gesundheitsamt organisiert offene Gesprächsrunden in Schulen oder Projekten zu den Themen: Suchtprävention, Gesunde Ernährung und Essstörungen, Selbstbewusstsein stärken, Mein Körper, Körperhygiene, Pubertät, Liebe, Sex, Partnerschaft, Verhütung sowie AIDS. Bei persönlichen Fragen zur Sucht (Rauchen, Alkohol, Drogen) können Sie sich an die Psychosoziale Beratungs- und ambulante Behandlungsstelle für Suchtgefährdete, Suchtkranke und ihre Angehörigen (PSBS) in Sömmerda wenden.
Adresse
Postanschrift
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 60
Gebühren: nein
Bahnhof
Regionalbahn: Regio Südost
Busbahnhof
Bus: 200, 201, 205, 206, 208, 209, 210, 211, 212, 216, 220, 242, 243
Wielandstraße
Bus: 212
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
erforderliche Unterlagen
Impfausweis, U-Untersuchungsheft, falls vorhanden Hilfsmittel (z.B.: Brille).
Rechtsgrundlage(n)
- § 55 Schulgesundheitspflege - Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
- § 57 Datenschutz - Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
- § 18 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
- § 119 Anmeldung zum Besuch der Grundschule - Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)
- § 120 Feststellung zur Entwicklung - Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)
- Thüringer Verordnung über die Schulgesundheitspflege (ThürSchulgespflVO)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 01.02.2021