Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung

    Vor der Einschulung wird vom Gesundheitsamt eine Einschulungsuntersuchung der Kinder durchgeführt.

    Beschreibung

    § 120 ThürSchulO Feststellung zur Entwicklung

    (1) Der Schulleiter meldet dem zuständigen Schulamt und dem Gesundheitsamt bis zum 20. Mai die Namen der für das übernächste Schuljahr zur Einschulung angemeldeten Kinder, deren Geburtsdatum und die Anschriften der Eltern.

    (2) Vom Gesundheitsamt wird im Einvernehmen mit dem Schulleiter die schulärztliche Untersuchung aller angemeldeten Kinder vorgenommen. Die Eltern sind rechtzeitig vor der Untersuchung zu benachrichtigen. Sie haben das Recht, bei der Untersuchung anwesend zu sein.

    (3) Das Gesundheitsamt benennt bis zum 15. Mai des Kalenderjahres, in dem die Einschulung erfolgen soll, dem zuständigen Schulamt und der zuständigen Schule unter Angabe von Gründen die Kinder, bei denen aufgrund einer medizinischen Indikation die Voraussetzungen für ein erfolgreiches schulisches Lernen noch nicht gegeben sind.

    (4) Die Grundschule führt bis zum 15. Mai für die vorzeitig zum Schulbesuch angemeldeten Kinder auf Antrag der Eltern Maßnahmen zur Feststellung der Entwicklung durch. Satz 1 gilt für die Gemeinschaftsschule nach § 119 Abs. 1 Satz 2 entsprechend.

    § 18 ThürSchulG

    (3) Ein schulpflichtiges Kind kann im Ausnahmefall auf Antrag der Eltern einmal für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden, wenn aufgrund einer medizinischen Indikation die Voraussetzungen für ein erfolgreiches schulisches Lernen noch nicht gegeben sind. Die Entscheidung trifft der Schulleiter insbesondere auf der Grundlage der schulärztlichen Untersuchung.

    Kinder sind zur Teilnahme an den schulärztlichen Schulaufnahmeuntersuchungen verpflichtet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Gotha - Jugendärztlicher, Jugendzahnärztlicher Dienst und Sozialhygienischer Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    18. März-Str. 50

    99867 Gotha

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: nein
    Hausanschrift

    Schützenallee 31

    99867 Gotha

    Zugang über Hohe Straße

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Kontakt

    Fax: 03621 214-665

    Telefon Festnetz: 03621 214-635

    E-Mail: Gesundheit@kreis-gth.de

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Impfausweis, U-Untersuchungsheft, falls vorhanden Hilfsmittel (z.B.: Brille).

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 01.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schuleingangsuntersuchung, Gesundheitsamt, Schuluntersuchung, Schulaufnahmeuntersuchung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English