Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung

    Vor der Einschulung wird vom Gesundheitsamt eine Einschulungsuntersuchung der Kinder durchgeführt.

    Beschreibung

    § 120 ThürSchulO Feststellung zur Entwicklung

    (1) Der Schulleiter meldet dem zuständigen Schulamt und dem Gesundheitsamt bis zum 20. Mai die Namen der für das übernächste Schuljahr zur Einschulung angemeldeten Kinder, deren Geburtsdatum und die Anschriften der Eltern.

    (2) Vom Gesundheitsamt wird im Einvernehmen mit dem Schulleiter die schulärztliche Untersuchung aller angemeldeten Kinder vorgenommen. Die Eltern sind rechtzeitig vor der Untersuchung zu benachrichtigen. Sie haben das Recht, bei der Untersuchung anwesend zu sein.

    (3) Das Gesundheitsamt benennt bis zum 15. Mai des Kalenderjahres, in dem die Einschulung erfolgen soll, dem zuständigen Schulamt und der zuständigen Schule unter Angabe von Gründen die Kinder, bei denen aufgrund einer medizinischen Indikation die Voraussetzungen für ein erfolgreiches schulisches Lernen noch nicht gegeben sind.

    (4) Die Grundschule führt bis zum 15. Mai für die vorzeitig zum Schulbesuch angemeldeten Kinder auf Antrag der Eltern Maßnahmen zur Feststellung der Entwicklung durch. Satz 1 gilt für die Gemeinschaftsschule nach § 119 Abs. 1 Satz 2 entsprechend.

    § 18 ThürSchulG

    (3) Ein schulpflichtiges Kind kann im Ausnahmefall auf Antrag der Eltern einmal für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden, wenn aufgrund einer medizinischen Indikation die Voraussetzungen für ein erfolgreiches schulisches Lernen noch nicht gegeben sind. Die Entscheidung trifft der Schulleiter insbesondere auf der Grundlage der schulärztlichen Untersuchung.

    Kinder sind zur Teilnahme an den schulärztlichen Schulaufnahmeuntersuchungen verpflichtet.

    Hinweise für Erfurt: Beratungssprechstunde des Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienstes

    In der Beratungssprechstunde werden die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche zwischen 0 bis 18 Jahren sowie für werdende Mütter durchgeführt. Ziel dieser Untersuchungen ist die frühzeitige Erkennung von Zahnschäden sowie Zahn- und Kieferfehlstellungen. Eltern werden über die notwendige Behandlung informiert. Die Zahnärzte und zahnmedizinischen Fachangestellten klären auf über Zahngesundheit und effektive Mundhygiene. Sie geben Empfehlungen für eine zahngesunde Ernährung.

    In der Beratungssprechstunde werden die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche zwischen 0 bis 18 Jahren sowie für werdende Mütter durchgeführt. Ziel dieser Untersuchungen ist die frühzeitige Erkennung von Zahnschäden sowie Zahn- und Kieferfehlstellungen. Eltern werden über die notwendige Behandlung informiert. Die Zahnärzte und zahnmedizinischen Fachangestellten klären auf über Zahngesundheit und effektive Mundhygiene. Sie geben Empfehlungen für eine zahngesunde Ernährung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst, Schulzahnärzte

    Adresse

    Hausanschrift

    Juri-Gagarin-Ring 150

    99084 Erfurt

    Augustinerkloster

    Straßenbahn: 1, 5

    Hausanschrift

    99111 Erfurt

    Augustinerkloster

    Straßenbahn: 1, 5

    Öffnungszeiten

    Dienstag 13:30 - 17:30

    Kontakt

    E-Mail: gesundheit@erfurt.de

    Telefon Festnetz: 0361 655-4280

    Fax: 0361 655-4209

    Version

    Technisch erstellt am 02.09.2014 (von: Erfurt, Webservice)

    Technisch geändert am 18.08.2020 (von: LeiKaImport)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Impfausweis, U-Untersuchungsheft, falls vorhanden Hilfsmittel (z.B.: Brille).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Erfurt: Beratungssprechstunde des Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienstes

    Alle Angebote sind kostenfrei. Es wird keine Chipkarte benötigt.

    Alle Angebote sind kostenfrei. Es wird keine Chipkarte benötigt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erfurt: Beratungssprechstunde des Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienstes

    Standort: Amt für Soziales und Gesundheit

    Juri-Gagarin-Ring 150 "Haus der sozialen Dienste", 99084 Erfurt

    Telefon: 0361 655-4281, -4282, -4283, -4284

    Fax: 0361 655-4209

    E-Mail: gesundheit@erfurt.de

    Beratungssprechstunde

    • Dienstag 13:30 bis 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Standort: Amt für Soziales und Gesundheit

    Juri-Gagarin-Ring 150 "Haus der sozialen Dienste", 99084 Erfurt

    Telefon: 0361 655-4281, -4282, -4283, -4284

    Fax: 0361 655-4209

    E-Mail: gesundheit@erfurt.de

    Beratungssprechstunde

    • Dienstag 13:30 bis 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 01.02.2021

    Version

    Technisch erstellt am 29.05.2009 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)