Ehrungen für Lebensretter
Hier erhalten Sie Informationen zur Auszeichnung von Lebensrettern.
Beschreibung
Die staatliche Anerkennung von Rettungstaten erfolgt auf der Grundlage der Thüringer Ver-ordnung über die staatliche Anerkennung von Rettungstaten vom 18. August 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 30 vom 29. September 1994, Seite 1044).
Das sind:
1. die Rettungsmedaille,
2. das Erinnerungszeichen und
3. die Belobigung.
zu 1.
Die Rettungsmedaille für Rettung aus Gefahr wird an Personen verliehen, die unter Lebensge-fahr oder besonders bedrohlichen, gefahrvollen Umständen Menschenleben gerettet oder eine lebensbedrohliche Gefahr für die Allgemeinheit abgewendet haben und dabei durch ihr selbstlo-ses Verhalten ein außergewöhnliches Maß an persönlicher Einsatz- und Opferbereitschaft gezeigt haben.
zu 2.
Das Erinnerungszeichen wird an Personen verliehen, die unter minder schwerer Gefahr Men-schenleben gerettet oder eine lebensbedrohende Gefahr für die Allgemeinheit abgewendet haben.
zu 3.
Für Rettungstaten, die nicht die Bedingungen nach Pkt. 1 und 2 erfüllen, jedoch eine Würdigung rechtfertigen, kann der Innenminister im Namen der Thüringer Landesregierung eine Belobigung aussprechen.
Neben der Anerkennung kann im Zusammenhang mit der Rettungstat eine Belohnung in Geld gewährt werden.
Zuständigkeit
Rettungstaten, die für eine Verleihung der Rettungsmedaille oder des Erinnerungszeichens oder eine Belobigung in Betracht kommen, sind dem Innenministerium mitzuteilen.
Zuständig für das Vorschlagsverfahren ist das Landratsamt bzw. die kreisfreie Stadt auf deren Gebiet die Rettungstat erfolgte.
Zuständig für die Würdigung der Rettungstat ist der Thüringer Innenminister
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Auengrund - Bürgermeister
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Gemeindeverwaltung
Anzahl: 13
Gebühren: nein
Busverbindung
Bus: Bushaltestelle Regelschule Crock
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag, 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag, 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag geschlossen Für Besuche im Einwohnermeldeamt sind Termine zu vereinbaren.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03686 3912-17
E-Mail: buergermeister@gv-auengrund.de
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Auengrund
Empfänger: Gemeinde Auengrund
IBAN: DE57 8405 4040 1120 9001 70
BIC: HELADEF1HIL
Gültigkeitsgebiet
Thüringen