Ehrungen für Lebensretter Verleihung

    Ehrungen für Lebensretter

    Hier erhalten Sie Informationen zur Auszeichnung von Lebensrettern.

    Beschreibung

    Die staatliche Anerkennung von Rettungstaten erfolgt auf der Grundlage der Thüringer Ver-ordnung über die staatliche Anerkennung von Rettungstaten vom 18. August 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 30 vom 29. September 1994, Seite 1044).

    Das sind:
    1. die Rettungsmedaille,
    2. das Erinnerungszeichen und
    3. die Belobigung.

    zu 1.
    Die Rettungsmedaille für Rettung aus Gefahr wird an Personen verliehen, die unter Lebensge-fahr oder besonders bedrohlichen, gefahrvollen Umständen Menschenleben gerettet oder eine lebensbedrohliche Gefahr für die Allgemeinheit abgewendet haben und dabei durch ihr selbstlo-ses Verhalten ein außergewöhnliches Maß an persönlicher Einsatz- und Opferbereitschaft gezeigt haben.

    zu 2.
    Das Erinnerungszeichen wird an Personen verliehen, die unter minder schwerer Gefahr Men-schenleben gerettet oder eine lebensbedrohende Gefahr für die Allgemeinheit abgewendet haben.

    zu 3.
    Für Rettungstaten, die nicht die Bedingungen nach Pkt. 1 und 2 erfüllen, jedoch eine Würdigung rechtfertigen, kann der Innenminister im Namen der Thüringer Landesregierung eine Belobigung aussprechen.

    Neben der Anerkennung kann im Zusammenhang mit der Rettungstat eine Belohnung in Geld gewährt werden.

    Zuständigkeit

    Rettungstaten, die für eine Verleihung der Rettungsmedaille oder des Erinnerungszeichens oder eine Belobigung in Betracht kommen, sind dem Innenministerium mitzuteilen.

    Zuständig für das Vorschlagsverfahren ist das Landratsamt bzw. die kreisfreie Stadt auf deren Gebiet die Rettungstat erfolgte.

    Zuständig für die Würdigung der Rettungstat ist der Thüringer Innenminister

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Suhl - Büro des Oberbürgermeisters

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    98527 Suhl

    Zentrum

    Bus: k.A.

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr (Einwohnermelde-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde) Verwaltungsstellen Goldlauter - 03681 461566 Montag: 09.00 - 12.00 Uhr / Donnerstag:13.00 - 17.00 Uhr Schmiedefeld - 036782 683-0 Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 15.30 Uhr / Donnerstag:09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 18.00 Uhr Vesser - 036782 70452 Mittwoch: 10.00 - 12.00 Uhr Gehlberg - 036845 50414 Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.00 Uhr Albrechts - 03681 455748 Montag: 14.00 - 16.00 Uhr Dietzhausen -  036846 61202 Montag: 09.00 - 12.00 Uhr Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr Wichtshausen  - 036846 60128 Mittwoch:14.00 - 17.00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03681 742201(Sekretariat Büro des Oberbürgermeisters)

    Telefon Festnetz: 03681 742209(SB Presse / Öffentlichkeitsarbeit)

    Telefon Festnetz: 03681 742253(SB Sitzungsdienst / Stadtrat)

    Fax: 03681 728405

    E-Mail: buero-ob@stadtsuhl.de

    Weitere Informationen

    Digitale Dienstleistungen & Bürgerservice

    Bürgerservice, digitale Dienstleistungen in Suhl

    Version

    Technisch erstellt am 21.11.2006 (von: Erik Bartholome)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Walther, Laura)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 29.05.2009 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Englisch

    Sprache: en

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