Eheurkunde Ausstellung

    Eheurkunde beantragen

    Sie benötigen eine Eheurkunde? Diese müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Haben Sie geheiratet und benötigen eine neue Eheurkunde, dann können Sie diese beantragen. Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen vor und nach der Eheschließung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten sowie den Ort und Tag der Eheschließung.

    Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Eheurkunde
    • Internationale Eheurkunde
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Eheurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dem die Eheschließung beurkundet wurde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Am Ettersberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 23

    99439 Am Ettersberg

    Standesamt, Einwohnermeldeamt und Ordnungsamt sind barrierefrei im Erdgeschoss erreichbar.

    Parkplätze

    • Parkplatz: öffentlicher Gemeindeparkplatz
      Anzahl: 30  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Fr. 07:30-10:30 Uhr Hinweis: Einwohnermeldeamt zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 036452 785-21

    Telefon Festnetz: 036452 785-0

    E-Mail: info@am-ettersberg.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Am Ettersberg

    Empfänger: Gemeinde Am Ettersberg

    IBAN: DE05 1203 0000 0000 9095 15

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin (DKB)

    Formulare

    Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Am Ettersberg - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 23

    99439 Am Ettersberg

    Standesamt, Einwohnermeldeamt und Ordnungsamt sind barrierefrei im Erdgeschoss erreichbar.

    Parkplätze

    • Parkplatz: öffentlicher Gemeindeparkplatz
      Anzahl: 30  Gebühren: nein

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Fr. 07:30-10:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036452 78517

    Telefon Festnetz: 036452 78527

    E-Mail: k.kaufmann@am-ettersberg.de

    E-Mail: d.toermer@am-ettersberg.de

    Kontaktperson

    • Frau Törmer

    Bankverbindung

    Gemeinde Am Ettersberg

    Empfänger: Gemeinde Am Ettersberg

    IBAN: DE05 1203 0000 0000 9095 15

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin (DKB)

    Formulare

    Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie)
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
    • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel

    Voraussetzungen

    • Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Bedingungen:
      • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
      • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
      • Sie sind die Eltern der Ehegatten.
      • Sie sind Kind der Ehegatten.
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
    • Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Ausstellung einer Eheurkunde in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

    Kosten

    Eine Eheurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 06.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Heiratsurkunde, Heirat, Trauung, Hochzeit, Ausstellung einer Eheurkunde, Ehe, Eheurkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de