Eheurkunde Ausstellung

    Eheurkunde beantragen

    Sie benötigen eine Eheurkunde? Diese müssen Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Haben Sie geheiratet und benötigen eine neue Eheurkunde, dann können Sie diese beantragen. Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen vor und nach der Eheschließung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten sowie den Ort und Tag der Eheschließung.

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Eheurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dem die Eheschließung beurkundet wurde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Tambach-Dietharz/Thür. Wald

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstallstraße 31a

    99897 Tambach-Dietharz/Thür. Wald

    Parkplatz: Festplatz Burgstallstraße
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9:00 - 12:00 13:00 - 18:00 Donnerstag 9:00 - 12:00 13:00 - 17:00

    Kontakt

    E-Mail: hauptamt@tambach-dietharz.de

    Telefon Festnetz: 036252 344-0

    Fax: 036252 36390

    Bankverbindung

    Stadt Tambach-Dietharz

    Empfänger: Stadt Tambach-Dietharz

    IBAN: DE89 8205 2020 0525 0000 46

    BIC: HELADEF1GTH

    Bankinstitut: Kreissparkasse Gotha

    Formulare

    Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2007 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Stadtverwaltung Tambach-Dietharz/Thür. Wald - Standesbeamtin

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstallstraße 31a

    99897 Tambach-Dietharz/Thür. Wald

    Parkplatz: Festplatz Burgstallstraße
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9:00 - 12:00 13:00 - 18:00 Donnerstag 9:00 - 12:00 13:00 - 17:00

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@tambach-dietharz.de

    Telefon Festnetz: 036252 344-14

    Formulare

    Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)

    Version

    Technisch erstellt am 04.08.2010 (von: Jakel-Hörchner, Dajana)

    Technisch geändert am 06.02.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie)
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
    • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel

    Voraussetzungen

    • Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Bedingungen:
      • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
      • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
      • Sie sind die Eltern der Ehegatten.
      • Sie sind Kind der Ehegatten.
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
    • Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Ausstellung einer Eheurkunde in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen. Sofern das zuständige Standesamt einen Online-Dienst zur Beantragung einer Eheurkunde anbietet, können Sie darüber Ihren Antrag einreichen.

    Kosten

    Eine Eheurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 13.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 29.05.2009 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 14.11.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)