Eheurkunde beantragen
Sie benötigen eine Eheurkunde? Diese müssen Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Haben Sie geheiratet und benötigen eine neue Eheurkunde, dann können Sie diese beantragen. Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen vor und nach der Eheschließung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten sowie den Ort und Tag der Eheschließung.
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Eheurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dem die Eheschließung beurkundet wurde.
Ansprechpartner
Stadt An der Schmücke - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplatz des Raiffeisen-Baumarktes
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Bahnhof Heldrungen
Bus: VGS 509 - Heldrungen-Hauteroda
Bus: VGS 520 - Heldrungen-Reinsdorf-Artern
Regionalbahn: Linie Erfurt - Sangerhausen
Bus: VGS 519 - Heldrungen-Etzleben/Oldisleben-Hemleben
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt An der Schmücke
Empfänger: Stadt An der Schmücke
IBAN: DE34 8205 5000 0085 0192 83
BIC: HELADEF1KYF
Bankinstitut: Kyffhäusersparkasse
Formulare
Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie)
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
- für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Bedingungen:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
- Sie sind die Eltern der Ehegatten.
- Sie sind Kind der Ehegatten.
- Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
- Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Ausstellung einer Eheurkunde in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen. Sofern das zuständige Standesamt einen Online-Dienst zur Beantragung einer Eheurkunde anbietet, können Sie darüber Ihren Antrag einreichen.
Kosten
Eine Eheurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 13.11.2024
Stichwörter
Heirat, Ehe, Ausstellung einer Eheurkunde, Eheurkunde, Hochzeit, Trauung, Heiratsurkunde